1,6 Millionen Autofahrer wechselten die Kfz-Versicherung

Besonders treu sind die Deutschen offenbar nicht, wenn es um die gesetzlich verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung geht. Letztes Jahr wechselten rund 1,6 Millionen Autofahrer ihren Anbieter. Das ist dem teils sehr harten Konkurrenzkampf der Versicherer geschuldet. Dann gibt es noch die Teil- und Vollkaskoversicherungen, die eine Erweiterung des Schutzes der Kfz-Haftpflichtversicherung darstellen, die zwar nicht immer für jeden notwendig sind, bei denen sich ein Wechsel aber trotzdem lohnen kann. Wer ebenfalls über einen Wechsel nachdenkt, sollte das Stichdatum 1.11.13 für viele Kfz-Versicherungspolicen im Auge behalten.

Wichtig: eine hohe Deckungssumme

Unerlässlich ist es in der Haftpflicht auf eine möglichst große Deckungssumme zu achten. Extrem teuer kann es etwa werden, wenn beispielsweise nach einem Unfall für einen Verletzten ein Leben lang eine Rente bezahlt werden muss. Denn wenn der verursachte Schaden über die abgesicherte Summe hinaus geht, haftet der Verursacher persönlich. Im Gesetz sind verschiedene Mindestdeckungssummen allerdings festgelegt: für Personenschäden mit 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei einer Million Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Um für alle Fälle abgesichert zu sein, empfehlen Versicherungsexperten aber auf den Höchstbetrag von 100 Millionen Euro aufzustocken, was in der Regel keinen gravierenden Anstieg der Prämie bedeuten sollte. Auch sollte bei Bedarf darauf geachtet werden, ob die Haftpflichtversicherung im Ausland gilt und die sogenannte “Mallorca-Police“ enthalten ist, wenn man außerhalb von Deutschland mit einem Mietwagen einen Unfall verursacht. Ein Vergleich wie unter: http://kfz-versicherungsvergleich.toptarif.de lohnt sich also in jedem Fall.

Sparen bei der Kaskoversicherung

Bei den Kaskoversicherungen ist ein Versicherungsvergleich schwieriger. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, weshalb Anbieter die Verträge frei gestalten können und es deshalb auch eine riesige Zahl an Tarifen mit verschiedenen Sonderoptionen gibt. Trotzdem sollte man bestimmte Punkte genauer betrachten: Eine Versicherung sollte immer die Klausel: “Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit“ beinhalten. Dann wird von der Versicherung auch dann ein Schaden vollständig reguliert, wenn etwa aus Unachtsamkeit ein Stoppschild oder eine rote Ampel nicht beachtet wurde. Fährt man einen Neuwagen, ist die Neuwertentschädigung durchaus lohnenswert. Sparen kann man auch bei manchen Anbietern, wenn eine bestimmte jährliche Fahrleistung eingehalten wird, das Auto in einer Garage parkt, es nur einen Fahrer gibt oder Schäden nur in bestimmten Werkstätten behandelt werden.

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