Diesel-Förderung – Umrüsten statt Ausnahmeregelung

Handwerker und Gewerbetreibende mit alten Dieselfahrzeugen kennen das Problem: Der Schadstoffausstoß ihres Arbeitsgeräts ist zu hoch und die nötige Umweltplakette für die Fahrt zum Kunden bleibt verwehrt. Es gibt zwar Möglichkeiten für eine Ausnahmeregelung, doch die sind je nach Stadt recht unterschiedlich und außerdem zeitlich begrenzt. Das Problem wird somit nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.  

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewebe (ZDK) empfiehlt deshalb eine Nachrüstung des Dieselfilters. Zum dritten Mal gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nun wieder 330 Euro Zuschuss für die Nachrüstung von Partikelfiltern. Die Förderung gilt bis zum 31. Dezember 2012, die finanziellen Mittel reichen für rund 90.000 Fahrzeuge.

Davon profitieren Pkw, Wohnmobile und auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden. Für die erstmals geförderten leichten Nutzfahrzeuge ist der 17. Dezember 2009 der Stichtag. Der Zuschuss gilt nur für Fahrzeuge, die 2012 einen Filter nachträglich installieren. Zum Antrag unter www.bafa.de muss die Bescheinigung einer Fachwerkstatt vorgelegt werden.

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