Schweizer Behörden drohen bei Verkehrssünden

Mit scharfen Drohungen versuchen die Schweizer Behörden nun Bußgelder von Verkehrssündern einzutreiben. Die Tessiner Kantonspolizei fordert beispielsweise Raser auf, die fällige Buße schnell zu begleichen.

Um dieser Aufforderung Nachdruck zu verleihen, werden nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) in den Bußgeldbescheiden gleich harte Konsequenzen angedroht: Bei Nicht-Zahlung werde der Name des Sünders beispielsweise in eine internationale Personen- oder Objektsuche ähnlich der Weltpolizei Interpol eingetragen und den jeweiligen Behörden im Wohnort des Sünders gemeldet. Dies hätte angeblich zur Folge, dass man international gesucht werde.

Vor die Wahl zwischen Bußgeldzahlung und internationaler Fahndung gestellt, werden vermutlich auch viele ausländische Verkehrssünder schnell zahlen. Mit einer solchen Androhung könnte in Deutschland möglicherweise aber auch der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein, was im Einzelfall zu prüfen wäre. Um Scherereien aus dem Weg zu gehen, sollte das Bußgeld jedoch in jedem Falle schnell bezahlt werden. Spätestens bei Wiedereinreise in die Schweiz drohen Konsequenzen wie die vorübergehende Verhaftung.

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