Dashcam

AvD fordert Rechtssicherheit für „Dashcam“-Beweise

Mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Videomaterial fordert jetzt der Automobilclub von Deutschland (AvD), weil immer mehr Autofahrer mit sogenannten „Dashcams“ das Verkehrsgeschehen dokumentieren. Die Aufzeichnung erfolgt für bestimmte Zeiträume, die permanent überschrieben werden können. Gesichert wird mittels Knopfdruck. Die Verwendung des Material aus solchen Digitalkameras beschäftigt mittlerweile immer öfter die Gerichte, weil die Aufnahmen nicht immer verwertet werden dürfen.
Die Aufzeichnungen waren bereits Gegenstand vor verschiedenen Gerichten. In einigen Zivilprozessen wurden sie als Beweismittel vorgelegt. Dabei hielten die angerufenen Amtsgerichte in einem Fall die Aufzeichnungen für verwertbar, in einem anderen Fall jedoch nicht. Von einem anderen Gericht wurde die Verwertung der Aufzeichnungen einer solchen Kamera als Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eingestuft. Dagegen erkannte ein anderes Strafgericht die Aufzeichnung einer Nötigungssituation als taugliches Beweismittel an.

Nach Auffassung des AvD stellen die bisherigen Entscheidungen keine Rechtssicherheit her. Seiner Auffassung nach muss das Recht eines jeden Autofahrers auf seine Daten der Ausgangspunkt sein. Problematisch sei vor allem die intransparente Erhebung von Fahrzeugdaten, wobei der AvD das Risiko einer Verwendung gegen den Fahrers sieht. Wer etwa eine Nötigungssituation aufzeichnet, bei der aus dem Video hervorgeht, dass er selbst auch zur Gefahr beigetragen hat, muss damit rechnen, dies vor Gericht auch verantworten zu müssen und sich damit selbst zu belasten. Bei schweren Unfällen darf die Polizei die im Fahrzeug gefundene Kamera zur Beweissicherung sogar beschlagnahmen.

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