Ratgeber

Blinken erhöht Verkehrssicherheit

Zuerst rechtzeitig Blinken, dann losfahren Bilder

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Blinken und bei Radfahrern Handzeichen erhöhen die Verkehrssicherheit und verbessern auch die Abläufe der Verkehrsteilnehmer. Verkehr ist auch Kommunikation, darauf weist der Automobilclub von Deutschland hin. Der Verkehrsteilnehmer ist heutzutage durch andere Geräte, wie zum Beispiel fest installierte Navigations-, Telefonie- sowie Multimediageräte, einschließlich des Bordcomputers und auch mobile Geräte wie Smartphones, Tablets und MP3-Player so sehr beschäftigt, das die Kommunikation mit den anderen Verkehrsteilnehmern oft zu kurz kommt.

Solche „Einzelkämpfer“ versuchten, individuelle Lücken zu finden und sich mit Kampf und Taktik irgendwie durchzuboxen. Der Glaube, dass andere Verkehrsteilnehmer die sichtbare Ankündigung, die Richtung zu wechseln wahrnehmen, sei im Verschwinden begriffen, meint der AvD.. Dazu komme die beschriebene Ablenkung, die von allen Verantwortlichen und Experten verstärkt als Unfallursache identifiziert wird. Der AvD rät daher im Sinne der Verkehrssicherheit, den Blinker bei Richtungswechseln zu benutzen. Das folgt aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das für einen rücksichtsvollen und verständnisvollen Umgang aller Verkehrsteilnehmer die Grundregel darstellt.

Bereits vor mehr als zehn Jahren stellte der AvD in einer Untersuchung zur Aktion „Blink mal wieder“ fest, dass nur jeder dritte Fahrer im Stadtverkehr blinkt. Lenker von Sportwagen und Oberklasseautos betätigten nach den damaligen Untersuchungen den Blinkerhebel besonders selten. Frauen erwiesen sich in dieser Hinsicht viel disziplinierter als Männer. Der AvD geht davon aus, dass seitdem das Heer der Nichtblinker nicht kleiner geworden ist.

Der Gebrauch des – in bestem Amtsdeutsch – „Fahrtrichtungsanzeiger“ genannten Blinkerhebel ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für die verschiedenen Verkehrssituationen festgeschrieben. So muss beim Anfahren vom Rand oder Einfahren aus Grundstücken und Fußgängerbereichen geblinkt werden. Geblinkt werden muss auch beim Abbiegen nach rechts oder links, zum einen vor dem Einordnen und zum anderen nochmals vor dem Abbiegen.

Der Fahrtrichtungsanzeiger, wie er offiziell heißt, muss zudem beim Spurwechsel, beim Überholen und Wiedereinordnen, beim Verlassen eines Kreisverkehrs und bei Vorbeifahrt an einem Hindernis frühzeitig und ausreichend genutzt werden. Vor dem Setzen des Blinkers ist die Rückschau verpflichtend und der Fahrer erwirkt sich durch die Nutzung dessen auch keinen Vorrang, sondern muss den laufenden Verkehr passieren lassen, betont der Autombilclub.

Der AvD betont, dass Blinken und Handzeichen auch gegeben werden müssen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind.

Bei der abknickenden Vorfahrt ist immer zu blinken, wenn man beim Fahren die Richtung wechselt. Demzufolge muss beim Geradeausfahren nicht geblinkt werden. Autofahrern ist diese jahrzehntealte Vorschrift nach Beobachtungen des AvD immer noch nicht im Bewusstsein. Will man bei grünem Pfeil an einer roten Ampel nach rechts abbiegen, muss das Fahrzeug zuerst gestoppt und ebenfalls geblinkt werden.

Wenn man als Wartepflichtiger an einer Einmündung steht und ein Vorfahrtsberechtigter mit Blinkeranzeige dort einbiegen will, aber es dann doch nicht und der Wartende die Situation falsch einschätzt, urteilen die Gerichte bei Unfällen überwiegend zu Lasten des Nachrangigen. Dieser dürfe nicht auf das Abbiegen des blinkenden Bevorrechtigten vertrauen. Vertrauen sei nur gerechtfertigt, wenn die Gesamtumstände es zweifelsfrei erscheinen lassen, dass ein Abbiegen eingeleitet werde (so z. B. OLG Dresden, U. v. 20.08.2014, Az.: 7 U 1876/13). Das ist nur selten der Fall.

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