Pkw-Maut

Die EU und die deutsche Maut: Ja, aber…

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas Bilder

Copyright: EU/Raigo Pajula

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft können selbst und ohne Einfluss aus Brüssel darüber entscheiden, wie hoch und nach welchen Kriterien sie die Kraftfahrzeugsteuer kalkulieren und ob sie Gebühren für die Nutzung der Straßen einführen. „Beide Maßnahmen dürfen aber nicht miteinander verbunden werden“, bekräftigte der scheidende EU-Verkehrskommissar Siim Kallas zum Abschied, „oder zu einer Diskriminierung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit führen.

Anfrage aus Österreich

„Im August hatte die österreichische Europaabgeordnete Claudia Schmidt (ÖVP) in einer schriftlichen Anfrage von Kallas wissen wollen: „Die von Bundesverkehrsminister Dobrindt angestrebte Maut gilt für alle Unionsbürger; allerdings erhalten Unionsbürger mit einem in Deutschland versteuerten Kfz die Gebühr über die Senkung der nationalen Steuer rückerstattet. Inwieweit sieht die Kommission die Vereinbarkeit zwischen dem Leitgedanken einer transeuropäischen, mit europäischen Mitteln kofinanzierten Infrastruktur und nationalen Mauteinnahmen bei gleichzeitiger Rückerstattung an Staatsbürger über eine nationale Steuer gewährleistet?“

Kein Gesetzesentwurf  – kein Statement der EU

Die Antwort von Kallas lautete unter anderem: „Die Kommission steht Plänen der Mitgliedstaaten für die Einführung von Mautsystemen, die auf eine Übernahme der Kosten nach dem Nutzer- beziehungsweise Verursacherprinzip für alle Fahrzeuge abzielen, grundsätzlich positiv gegenüber. Minister Dobrindt hat vor Kurzem seine Pläne für die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland vorgestellt. Nach Kenntnis der Kommission wurden bisher jedoch noch keine Gesetzesentwürfe zu diesem Thema erarbeitet. Die Kommission kann diese Ideen daher nicht bewerten, weshalb es auch unangemessen wäre, auf dieser Grundlage über mögliche Nachahmungseffekte zu spekulieren.“

Drei Fragen an Siim Kallas

Gleich drei Fragen wollte Ende August der deutsch-italienische Europaabgeordnete Fabio de Masi von Kallas beantwortet wissen. Er schrieb: „1. Ist es nach Ansicht der Kommission mit dem Gebot der Nichtdiskrimierung vereinbar, dass die Gebührenzahlungen im Rahmen eines Mautsystems in gleicher Höhe durch eine steuerliche Entlastung nur für diejenigen EU-BürgerInnen ausgeglichen werden, die ihr KFZ in dem die Maut erhebenden Mitgliedstaat angemeldet haben?

2. Ist es ferner mit dem Nichtdiskriminierungsgebot vereinbar, dass die Erhebung und die Berechnung der Höhe der Mautsätze je nach Zulassungsort des mautpflichtigen KFZ unterschiedlichen Modalitäten unterliegen (bitte begründen)?

3. Sieht die Kommission das Nichtdiskriminierungsgebot verletzt, wenn zum Beispiel Transitreisende die Möglichkeit zum Erwerb von Kurzzeitvignetten erhalten, EU-BürgerInnen, welche ihr KFZ in dem die Maut erhebenden Mitgliedstaat zugelassen haben, jedoch diese Möglichkeit verwehrt wird (bitte begründen)? Wenn ja, wie wird die Kommission auf diese Schlechterstellung reagieren?“

Drei Antworten

Die Antwort Kallas fiel so aus: „Da in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hohe Kraftfahrzeugsteuern berechnet werden und die Maut von den Infrastrukturkosten abhängen sollte, deren Höhe ebenfalls in den einzelnen Mitgliedstaaten variiert, sind Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten nicht als Diskriminierung anzusehen. Sie können allerdings zu einem hohen Verwaltungsaufwand für die Nutzer führen.

Im Falle schwerer Nutzfahrzeuge, die den EU-Rechtsvorschriften über Straßennutzungsgebühren unterliegen, darf sich die Verpflichtung zum Erwerb jährlicher Vignetten nur auf diejenigen Fahrzeuge beziehen, die im betreffenden Mitgliedstaat zugelassen sind. Derzeit gibt es keine EU-Rechtsvorschriften über Straßennutzungsgebühren für Pkw. Generell sollte die Höhe der Straßennutzungsgebühren jedoch von der Dauer der Infrastrukturnutzung abhängen.“

Seinem Nachfolger Maroš Šefčovič gab Kallas mit auf den Weg: „Hinsichtlich möglicher künftiger EU-Initiativen zu Straßennutzungsgebühren wird es Aufgabe der nächsten Kommission sein, darüber zu entscheiden, ob eine Überarbeitung der sogenannten Eurovignetten-Richtlinie (Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge) in Bezug auf Pkw angebracht oder notwendig ist.“

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