Ladungssicherung

Ein Wackel-Dackel als Tatwaffe?

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„Das passt schon, wir fahren ja nicht weit“: Diesen Spruch hat vermutlich schon so mancher nach einem Besuch im Möbelgeschäft gehört oder gar selbst gemacht. Doch eine mangelhafte Sicherung der Ladung ist nicht nur bei Transporteuren, sondern auch im privaten Pkw gefährlich und daher strafbar.

Verletzen umherfliegende Koffer oder andere Gegenstände mitfahrende Insassen, kann dies als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden. „Damit befinden wir uns im Bereich des Strafrechts, es bleibt also nicht bei einem Punkt und einem Bußgeld“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Wird da der Wackel-Dackel auf der Heckablage zur Tatwaffe?

Prinzipiell ja, denn selbst leichte Gegenstände können sich im Falle einer Vollbremsung oder eines Unfalls in schwere Geschosse verwandeln. So entwickelt etwa ein nur 500 Gramm schwerer Gegenstand bei einer Kollision mit 50 km/h eine „Durchschlagskraft“ von 20 Kilogramm. Zudem droht bei einem Unfallschaden wegen unzureichend gesicherter Ladung Ärger mit der Kfz-Versicherung.

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