Autonomes Fahren

Exklusiv – Wenn der Fahrer zum passiven Beifahrer wird

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So ganz auf der Höhe der Zeit ist das „Wiener Abkommen“, das den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln international sicherer machen soll, nicht mehr. Kein Wunder. Als es am 11. Oktober 1977 in Deutschland als Gesetz verabschiedet wurde, waren noch Helmut Schmidt Bundeskanzler und Kurt Gscheidle Verkehrsminister. Im Artikel acht, Absatz fünf, heißt es beispielsweise etwas altertümlich: „Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können“, wobei unter Führer „jede Person, die ein Kraftfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug (Fahrräder eingeschlossen) lenkt oder die auf einer Straße Vieh, einzeln oder in Herden, oder Zug-, Saum- oder Reittiere leitet“ verstanden wird (Artikel eins, Absatz v).

"Autonome Fahrzeuge unzulässig"

Auch wenn ein Expertenausschuss der Vereinten Nationen das Abkommen im Mai 2014 unter anderem um den Satz erweiterte „Systeme, mit denen ein Pkw autonom fährt, sind zulässig, wenn sie jederzeit vom Fahrer gestoppt werden können", so entspricht das Vertragswerk keineswegs mehr den Anforderungen, die aktuelle Entwicklungen der Ingenieure an die Juristen von heute stellen. Lennart S. Lutz, Doktorand an der „Forschungsstelle RobotRecht“ der Universität Würzburg, stellt daher fest: "Autonome Fahrzeuge sind aufgrund internationalen Rechts unzulässig und dürften in Deutschland nicht einmal im Wege einer Gesetzesänderung erlaubt werden."
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Manche Assistenzsysteme in Grauzone

Laut Lutz „schöpfen die heute verfügbaren Assistenzsysteme die Möglichkeiten des bestehenden Rechtsrahmens weitestgehend aus“. Manche bewegen sich sogar schon in einer Grauzone wie zum Beispiel der radargestützte Abstandsregeltempomat „Distronic plus“ in Verbindung mit „Lenkassistent“ von Mercedes-Benz. Dieses Extra hält den Fahrer automatisch auf Distanz zum Vordermann und unterstützt ihn beim Lenken des Fahrzeugs auf gerader Straße und sogar in leichten Kurven. Das System ermöglicht das teilautonome Fahren im Stau bis zu 30 km/h. Aber: Nimmt der Fahrer während der Fahrt die Hände vom Lenkrad, wird er nach einigen Sekunden zunächst optisch vom Kombiinstrument gewarnt und danach der Lenk-Assistent mit akustischer Warnmeldung deaktiviert. Ohne diese Reaktion wäre die Einrichtung ungesetzlich.

Fahrer muss Fahrzeug kontrollieren können

Angesichts der Renovierung des Wiener Abkommens fragte sich auch der Engeneering-Dienstleister Ferchau aus Gummersbach im vergangenen Jahr: „Revolutioniert die neue UN-Konvention nun autonomes Fahren?“ und erhielt von Christoph Hecht, Fachreferent für Verkehrssicherheit beim ADAC, die Antwort: „Nein. Der Fahrer darf sich sehr weitreichend durch Assistenzsysteme unterstützen lassen. Er muss jedoch das Fahrzeug kontrollieren können.“ Die Änderung des Wiener Übereinkommens erlaube dem Fahrer nicht, sich während der Fahrt dauerhaft mit anderen Tätigkeiten zu beschäftigen. Daran habe sich nichts geändert. „Er darf sich jetzt zwar quasi unbegrenzter Hilfsmittel bedienen, ist aber nach wie vor in der Verantwortung, im Ernstfall korrigierend einzugreifen“, bringt Hecht die Folgen der Konvention auf den Punkt. „Langfristig muss ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, der auch den hochautomatisierten Fahrbetrieb ohne Überwachung durch den Fahrer erlaubt.“

"Digitales Testfeld Autobahn"

Obwohl Franz-Josef Strauß, Inhaber des Großen Latinums, einst gerne die Formel "Pacta sunt servanda" in Diskussionen verwendete und damit unbedingte Vertragstreue meinte, sieht das sein politischer Urenkel Alexander Dobrindt offensichtlich lockerer. Noch in diesem Jahr will der Bundesverkehrsminister das Projekt "Digitales Testfeld Autobahn" auf dem bayerischen Teil der A9 einrichten, die von Berlin nach München führt. „Dort werden Fahrzeuge mit Assistenzsystemen und später auch vollautomatisierte Fahrzeuge fahren können“ sagte Dobrindt kürzlich der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Das ist zwar löblich, aber wie das mit dem Wiener Abkommen zu vereinbaren ist, verriet der Minister nicht.
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Viele Unfälle durch Unaufmerksamkeit

Jedes Jahr kommen laut Weltgesundheitsorganisation rund 1,2 Millionen Menschen bei Autounfällen ums Leben – in den meisten Fällen, weil die Fahrer unaufmerksam oder betrunken sind. Es brächte einen gewaltigen Sicherheitsgewinn, wenn Pkw und Lkw nicht mehr von Fahrern gesteuert würden, die übermüdet und unaufmerksam sind. Daneben würde auch der Fahrkomfort deutlich zunehmen, wenn die Fahrt zur E-Mail-Bearbeitung, zum Fernsehen oder zum Schlafen genutzt werden könnte.

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