Ratgeber Recht

Fahrgast-Entschädigung bei zugeschneiter Bahnstrecke

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Dass eine Bahn durch winterliche Wetterbedingungen Verspätung hat, ist zwar nicht verwunderlich, für den Reisenden dennoch sehr ärgerlich. Bislang gelten dann Entschädigungs-Ansprüche, die nun aber auf EU-Ebene abgeschwächt werden sollen. Verbraucherschützer stemmen sich dagegen. „Bisher konnten betroffene Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn aber recht unkompliziert Entschädigungsansprüche gegen das Unternehmen durchsetzen“, sagt Marion Jungbluth, Verkehrsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Absenkung des Verbraucherschutz-Niveaus

„Der Plan der EU-Kommission, schlechte Witterungsverhältnisse und Naturkatastrophen von der Entschädigungspflicht auszunehmen, führt zu einer massiven Absenkung des Verbraucherschutz-Niveaus.“Der EU-Plan würde Bahnunternehmen die Verantwortung absprechen, wenn Verspätungen und Zugausfälle durch schlechte Witterungsverhältnisse und Naturkatastrophen entstehen. Diese durchaus verständliche Regelung hätte aber Schwachstellen, kritisieren die Verbraucherschützer. Die „schlechten Witterungsverhältnisse“ seien nicht klar definiert und lägen damit im Ermessen des Eisenbahnunternehmens. Wollten Verbraucher die Entscheidung des Anbieters in Frage stellen, müssten sie vor Gericht ziehen.

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