„Grundgesetz“ für Oldtimer-Freunde

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Oldtimer-Liebhaber können ihr klassisches Automobil ab sofort anhand von Richtlinien des Oldtimer-Weltverbands Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) restaurieren. Das „Charta von Turin“ genannte Regelwerk gibt laut Kfz-Betrieb Tipps zum Umgang, zur Reparatur sowie Restaurierung des Kulturguts „Automobil“.

Dabei greift die Schrift Verhaltensweisen auf, die in der Oldtimer-Szene schon seit langem Gang und Gäbe sind. Eine Restauration läuft nach dem Willen der Verfasser folgendermaßen ab. Sie plädieren für die Erhaltung von möglichst viel Originalsubstanz und empfehlen, den Verlauf der Arbeiten zu dokumentieren. Bei allen Reparaturen steht immer auch die Fahrtüchtigkeit des historischen Straßenfahrzeugs im Vordergrund.

Diese Art der Restaurierungsempfehlungen ist jedoch nicht neu. Bereits 1931 wurden internationale Richtlinien zur Restaurierung von Denkmälern in einer Charta festgelegt. Seit 2002 existiert eine Vereinbarung zur Pflege von historischen Wasserfahrzeugen und seit 2005 gibt ein diese Handlungsanweisung auf für Eisenbahnen.

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