Recht

Handy-Nummer schützt nicht vor Abschleppen

auto.de Bilder

Copyright: DAV

Trotz Handy am Haken: Mit einer Stärkung der Rechte des Grundbesitzers ist ein Abschlepp-Streit in München entschieden worden.

Danach musste auch die im Auto sichtbar hinterlegte Handy-Nummer des Falschparkers den Besitzer des Areals nicht am kostenpflichtigen Entfernen des Autos hindern. Das Gericht entschied (AZ: 122 C 31597/15), der Eigentümer habe direkt, ohne zu versuchen, den Autofahrer zu erreichen, das Abschleppen veranlassen dürfen. Er müsse nicht mitten in der Nacht bei einem ihm völlig unbekannten Kfz-Halter anrufen. Der Halter des Fahrzeugs hatte 253 Euro Abschleppkosten zu bezahlen.

Zurück zur Übersicht

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo