Kfz-Steuer: Mitdenken oder Strafe zahlen

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Fahrzeughalter müssen seit dem laufenden Jahr selbst an das Überweisen der Kfz-Steuer denken. Denn seit Jahresbeginn ist für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Steuer die Zollverwaltung zuständig. Bereits seit 2009 ist die KFZ-Steuer eine Bundessteuer. Die Landesfinanzbehörden aber haben die Aufgaben bislang übergangsweise weiter wahrgenommen. Die Umstellung ist laut der Zeitschrift Taxi nun abgeschlossen.

Der Nachteil für die Kraftfahrzeugfahrer: Der Zoll verschickt – anders die Finanzämter – keinen jährlichen Zahlungshinweis mit dem zu zahlenden Betrag und der Fälligkeit. Der Grund hierfür seien Kostengründe. Daher müssen Selbstüberweiser die Fälligkeit prüfen und selbst aktiv werden. Vergisst der Kfz-Halter zu zahlen, droht eine Mahnung inklusive Säumniszuschlag. Für Fahrzeughalter, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird sich nichts ändern, die KFZ-Steuer wird weiterhin abgebucht. Der Zoll weist allerdings vorsorglich darauf hin, dass es aufgrund der Umstellung zu einer Verzögerung von mehreren Wochen kommen kann.

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