Sonderrechten für E-Mobile

Länderkammer stimmt Sonderrechten für E-Mobile zu

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Die von der Bundesregierung geplanten Sonderrechte für Elektroautos hat jetzt der Bundesrat gebilligt. Das sogenannte „Elektromobilitätsgesetz“ sieht unter anderem reservierte Parkplätze an Ladestationen, geringere Parkgebühren und die Freigabe von Bus- und Taxispuren für E-Mobile vor. Das Gesetz wird nun zur Unterschrift an Bundespräsident Gauck weitergeleitet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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