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Motorrad: Auch gelbe Begrenzungsleuchten sind erlaubt

Motorrad: Auch gelbe Begrenzungsleuchten sind erlaubt Bilder

Copyright: TÜV Rheinland

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Für Motorradfahrer ist eine gute Sichtbarkeit überlebenswichtig. Dafür sorgen auch besonders strikte Beleuchtungs-Vorschriften. Neu: Neben den bereits zugelassenen weißen Begrenzungsleuchten sind nun auch gelbe zugelassen. Zur Demonstration hat auf der Motorrad-Messe Intermot in Köln der TÜV Rheinland an einer umgerüsteten Yamaha-Maschine diese aktuelle Änderungen demonstriert. Damit wollen die Motorrad-Experten der Prüforganisation vor Ort über die lichttechnische Typprüfung aufklären.

Gelbe Standlichter – Bedingungen

Aufgrund ihrer schmalen Silhouette werden Biker leicht übersehen, vor allem tagsüber. Daher spielen für zweirädrige Kraftfahrzeuge Tagfahrleuchten eine wichtige Rolle. „Aktuell sind nach der europäischen Richtlinie 2013/60/EG für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bei Motorrädern statt der weißen Begrenzungsleuchten alternativ auch gelbe zugelassen“, erklärt Gunnar Pflug, Leiter des Technologiezentrums Verkehrssicherheit bei TÜV Rheinland. Der Einbau solcher gelben Standlichter sei jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen sie paarweise, also eine Leuchte pro Seite, und symmetrisch zur Mitte montiert werden. Auch können sie in den jeweiligen Blinker integriert sein. Doch aufgepasst: Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung: sowohl als Fahrtrichtungsanzeiger wie auch als Begrenzungsleuchte. Keinesfalls dürfe ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden, warnt der TÜV. Da müsse schon eine aufwändigere Technik am Werk sein. Und zwar muss die Kombi-Leuchte so geschaltet sein, dass sie ausgeht oder gedimmt wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.

Gute Erkennbarkeit ist das A und O

Für Motorradfahrer gilt schon lange die Vorschrift, auch tagsüber mit Licht zu fahren. Alternativ zum wattstarken Scheinwerfer hält der Markt auch energiesparende Tagfahrtlichter bereit, die ebenfalls zugelassen sind. Pferdefuß an der Sache: Sobald diese Leuchten in Betrieb sind, müssen die seitlichen Begrenzungsleuchten laut Gesetzgebung ausgeschaltet sein. Die einfachste Lösung: eingeschalteter Normal-Scheinwerfer plus eingeschaltete Begrenzungsleuchten. Diese Kombination bietet bei Tag wie bei Nacht eine gute Erkennbarkeit. Dabei haben die neuen gelben Begrenzungsleuchten den zusätzlichen Vorteil, dass sie den Motorradfahrer auch als solchen identifizierbar machen. Die Gefahr einer Verwechselung mit anderen, weiß beleuchteten Fahrzeugarten sind dann deutlich verringert.

Gelbe Begrenzungsleuchten gibt es in den USA schon lange

In den USA seien die gelben Begrenzungsleuchten schon lange Usus, sagt Fabian Stahl, Leiter der Berliner TÜV Fahrzeug-Lichttechnik. „Sind sämtliche Einbauvorschriften erfüllt, gibt es auch keine Probleme bei der Hauptuntersuchung“, betont der Licht-Experte. Neben den Typprüfungen für Leuchtenhersteller erstellen die Fachleute in den Hightech-Laboren an der Spree unter anderem auch Gutachten für optische Systeme an Fahrzeugen und checken die Visiere von Motorradhelmen.

Warnung vor ungeprüften Bauteilen

Neben der guten Sichtbarkeit der Motorräder auf den Straßen hat der TÜV Rheinland aktuell auch die Billiganbieter von Federbeinen im Visier: Die Organisation warnt vor ungeprüften Bauteilen zu Dumpingpreisen, wie sie vor allem im Internet oft angeboten werden. Sie sehen aus wie die Originale, können aber schneller brechen – mit katastrophalen Folgen. „Bei zugelassenen Federbeinen mit Typprüfung muss beispielsweise der Stahl so beschaffen sein, dass er rund zwei Millionen Lastwechsel aushält“, betont Experte Gunnar Pflug. Anbieter von lebensgefährlichen Plagiaten hingegen sparen sich solche aufwändigen und kostenintensiven Prüfungen. Welchen enormen Belastungen ein Federbein ausgesetzt ist, demonstrieren die Motorrad-Spezialisten auf einem speziellen Prüfstand.

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