Promilletester

Promilletester: Katerstimmung bei Autofahrern

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Copyright: Polizei Mettmann

Viele Autofahrer wollen nicht auf ihr Feierabend-Bierchen oder ein Glas Wein zum leckeren Abendessen verzichten. Um dann bei einer Polizeikontrolle auf der vermeintlich sicheren Seite zu sein, haben einige Zeitgenossen jetzt einen Alkohol-Promilletester dabei.

Mit Hilfe dieses kleinen Geräts, das es schon für zehn Euro zu kaufen gibt, kann schnell an Ort und Stelle ein Selbsttest durchgeführt werden. So weit, so gut. Doch ARAG-Experten warnen nun davor, sich deshalb in allzu großer Sicherheit zu wiegen. Die Promilletester seien meist extrem ungenau und würden daher keinen Vergleich mit den Messgeräten der Polizei bestehen. Das böse Erwachen kommt dann meist bei der nächsten Kontrolle.

Denn die Grenzen sind schnell erreicht: Bei sogenannten „Fahrauffälligkeiten“ wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren drohen schon ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einer Strafe von mindestens 500 Euro rechnen. Hinzu kommen ein Fahrverbot von mindestens einem Monat sowie zwei Punkte. Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, gilt er als absolut fahruntüchtig und muss seinen Führerschein für mindestens sechs Monate abgeben. Drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe gibt es obendrauf.

Experten raten deshalb: Kein Alkohol am Steuer. Dann kann man den Abend auch ohne Promilletester in vollen Zügen genießen.

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