Kfz-Vorbesitzer

Recht: Zahl der Vorbesitzer gilt nicht nur für deutsche Vorbesitzer

Gebrauchtwagenkauf: Falsche Anzahl der Vorbesitzer ist Sachmangel Bilder

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Bei der Zahl der Vorbesitzer eines Motorrads gibt es keinen Raum für Missverständnisse. Damit ist ohne Zweifel die Menge jeglicher Vorbesitzer gemeint, die das Kraftrad insgesamt hatte. Und nicht nur die Zahl der deutschen Vorbesitzer. Damit wurde ein Kaufvertrag erfolgreich angefochten und der Verkäufer musste den vollen Kaufpreis zurückzahlen.

Der Fall

Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung hat das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 15.5.2013 unter Az. 6 O 375/12 die Zahl der Vorbesitzer als kaufentscheidend angesehen. In dem entschiedenen Fall hatte der Verkäufer argumentiert, die Angabe zu „0 Vorbesitzer“ habe sich nur auf die früheren Besitzer in Deutschland bezogen, nicht auf jene in Italien, wo die Maschine zuvor auf einem Fahrzeugmarkt gekauft worden war. Zudem erwiesen sich die Papiere des Bikes als Beute eines Diebstahls in Italien und das Motorrad war von der Polizei beschlagnahmt worden.

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