Recht: Zu laute Musik gefährdet auch den Versicherungsschutz

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Da Sehen und Hören auch im Straßenverkehr die wichtigsten Wahrnehmungssinne im Straßenverkehr sind, warnen Experten dringend davor, sich durch Musik im Straßenverkehr ablenken oder beeinträchtigen zu lassen. Wer die Lautsprecher im zu weit aufdreht, erhöht nicht nur die Unfallgefahr, sondern muss gegebenenfalls auch versicherungsrechtliche Konsequenzen tragen, warnt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Durch laute Musik können leicht wichtige Warnsignale im Straßenverkehr überhört werden, wie beispielsweise Hupen, Klingeln, Fahrzeuggeräusche und nicht zuletzt auch das Martinshorn von Einsatzfahrzeugen. Dadurch steigt das Unfallrisiko. Nicht nur Autofahrer bringen sich und andere durch zu laute Musik in Gefahr. Auch Fußgänger, Jogger oder Radfahrer sind oft mit einem Kopfhörer oder Ohrstöpseln unterwegs.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) macht Fahrzeugführer nicht umsonst dafür verantwortlich, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Sicht und ihr Gehör nicht beeinträchtigt werden. Zwar schreibt der Gesetzgeber keine Höchstwerte für Musik im Straßenverkehr vor, dennoch sollten alle Verkehrsteilnehmer angesichts des damit verbundenen Risikos auf das richtige Maß achten. Selbst ein Headset zum freien Telefonieren während der Autofahrt ist nach Ansicht von Fachleuten nur mit Vorsicht zu benutzen. Nicht nur, dass dadurch die Konzentration des Fahrers eingeschränkt wird – liegt ein Headset zu eng am Ohr an, besteht auch die Gefahr, dass sein Träger andere Geräusche nicht mehr ausreichend wahrnimmt.

Wer aufgrund von zu lauter Musik im Auto oder dem Kopfhörer einen Unfall verschuldet, macht sich grober Fahrlässigkeit schuldig. Das kann dann auch unangenehme Folgen bei der Schadensregulierung nach sich ziehen, warnen Versicherungen.

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