Rückrufaktionen: Was nicht passt, wird passend gemacht

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Gefühlt ruft nahezu jede Woche ein Hersteller Autos zum Nachbessern in die Werkstatt. Durch Auffälligkeiten bei Kundenfahrzeugen oder durch die interne Qualitätssicherung waren zuvor Probleme aufgefallen, die im günstigsten Fall die problemlose Nutzung des Autos einschränken. Im schlimmsten aller Fälle aber stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar. Dann ist es Zeit für eine Rückrufaktion.

Das Spektrum reicht vom Fensterheberschalter über Zündschlösser und Gaspedale bis hin zu Airbags. Manche Fehler sind nur ärgerlich und lassen sich mit ein wenig Geduld bis zur nächsten planmäßigen Inspektion ertragen. Andere Probleme wiederum berühren die Sicherheit. Die Fachleute vom Magazin auto motor und sport erklären den Unterschied wie folgt: Macht nur die Servounterstützung der Lenkung Probleme, kann der Hersteller aus eigenem Impuls eine Serviceaktion einleiten. Denn das Auto ist ja noch grundsätzlich lenkbar. Nicht nur Max Mustermann fragt sich allerdings, ob plötzlich ansteigende Lenkkräfte in einer Kurve nicht doch ein Sicherheitsrisiko darstellen. Doch mit dem gesunden Menschenverstand hat die Gesetzgebung ja nicht immer etwas zu tun.

Können konstruktive Fehler oder Mängel an Teilen von Radaufhängung oder Lenkung aber dazu führen, dass das Auto den Lenkbefehlen nicht mehr gehorcht, ist dies ein Problem mit Gefährdungspotenzial. Dann muss der Hersteller alle betroffenen Fahrzeughalter per Rückruf umgehend per Briefpost zur Nachbesserung in die Werkstatt rufen. Hierzu nutzen manche Firmen die Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Das muss als Produktsicherheitsbehörde bei erkannten Sicherheitsmängeln ohnehin informiert werden und kann Rückrufaktionen auch anordnen.Manche Firmen greifen aber auf ihre eigenen Datenbestände zurück. Das hat Streuverluste zur Folge, denn Rückrufe erfolgen oft erst nach Jahren. Und so manches Auto hat in dieser Zeit einen neuen Besitzer gefunden. War der noch nicht in einer Vertragswerkstatt, ist er dem Hersteller unbekannt und der Rückruf geht an den letzten bekannten Eigentümer. Der erweist sich als netter, verantwortungsvoller Zeitgenosse, wenn er den Rückruf-Brief nicht achselzuckend in den Müll wirft, sondern dem Hersteller Name und Anschrift des neuen Besitzers mitteilt.

Einen Rückruf sollte man in jedem Falle ernst nehmen. Denn Autohersteller gehen diesen Weg nur bei wirklich großer Gefahr. Schließlich beschädigt das Eingeständnis, mangelhafte Autos verkauft zu haben, das aufwendig polierte Markenimage. Und teuer ist ein Rückruf obendrein: Mehrere 100 Millionen Euro sind schnell weg, wenn das betroffene Bauteil in Millionen Autos verbaut wurde. Sollte man deswegen Verständnis haben für die General-Motors-Manager, die lange von Problemen mit Zündschlössern wussten und deswegen in den USA am Pranger stehen und sich mit Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe konfrontiert sehen? Klare Antwort: Nein. Sie setzten Leib und Leben von Millionen ihrer Kunden aufs Spiel, um den kränkelnden Autokonzern irgendwie über Wasser zu halten.

Für die Kunden sind Rückrufaktionen natürlich kostenlos. Sie haben auch Anspruch auf einen Leihwagen. Dennoch kommt es vor, dass der Hersteller nicht bei allen betroffenen Autos im zweiten Anlauf passend machen konnte, was von Anfang an hätte passen müssen. Das kann ein Sicherheitsrisiko sein beim Gebrauchtwagenkauf. Clevere Käufer notieren sich daher die Fahrgestellnummer und fragen einen Vertragshändler, ob der Wunsch-Gebrauchte von Rückrufaktionen betroffen war. Sind noch Arbeiten zu erledigen, muss die Werkstatt diese ausführen. Die Kosten trägt natürlich der Hersteller, auch wenn das Auto schon einige Jahre und viele tausend Kilometer auf dem Buckel hat.

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