StVO

Straßenverkehrsordnung wird angepasst

Rettungsgasse Bilder

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Das Bundeskabinett hat heute die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für mehr Verkehrssicherheit beschlossen. Dazu gehört die erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen auch auf Hauptstraßen. Zudem ist vorgesehen, dass Erwachsene mit Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr, die auf dem Gehweg Fahrrad fahren, mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten dürfen.
Ebenfalls der Lebenswirklichkeit angepasst werden soll die Benutzung von Radwegen mit E-Bikes. Sie dürfen dem Gesetzesentwurf nach künftig außerorts generell und innerorts auf ausgewiesenen Radwegen fahren. Ausgenommen sind ausdrücklich Pedelecs mit bis zu 45 km/h Geschwindigkeit.

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf mehrspurigen Außerortsstraßen wird vereinfacht formuliert, damit sie künftig im Sinne der Verkehrssicherheit und der Unfallrettung besser befolgt wird: Fahrzeuge müssen künftig für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Der Bundesrat muss den Vorschlägen noch zustimmen.

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