Tipps für den Autokauf: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Oft werden die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ beim Fahrzeugkauf miteinander verwechselt, dabei ist der Unterschied zwischen ihnen sehr groß und kann vor allen Dingen entscheidende Auswirkungen auf den Geldbeutel haben. Wir wollen ihnen deswegen hiermit eine Erläuterungen zu den beiden Begriffen geben.

Gewährleistung – gesetzlich festgelegt

[foto id=“334510″ size=“small“ position=“left“] Eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und jeder Fahrzeughändler ist an diese gebunden. Ausgenommen sind einzig Privat- sowie Exportverkäufe. Aktuell beträgt die Zeit der Gewährleistung 24 Monate, allerdings kann sie bei einem Gebrauchtwagenkauf vertraglich vom Händler auf 12 Monate verkürzt werden. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer einen bereits zum Lieferzeitpunkt vorliegenden, sogenannten Sachmangel beim Händler reklamieren. Er kann dabei eine Aufhebung des Kaufvertrags oder eine Minderung des gezahlten Preises verlangen. Hier sei allerdings ein wichtiger Fakt zur Beweispflicht angemerkt: in den ersten 6 Monaten liegt diese zwar beim Verkäufer, welcher belegen muss, dass der Mangel bei Auslieferung noch nicht bestand. Danach allerdings kehrt sich das Verhältnis um und der Käufer des Fahrzeuges muss beweisen, dass das Auto zu jener Zeit bereits beschädigt war.

Gebrauchtwagenhändler versuchen oft, die Gewährleistung zu umgehen, indem sie den Wagen mit „nur für Export“ oder „Verkauf im Auftrag“ kennzeichnen. Dadurch werden die Fahrzeuge zu Export- bzw. Privatverkäufen, wodurch dann die gesetzliche Gewährleistung – wie oben erwähnt – nicht greift. Wenn man also vor einem so beschrifteten vermeintlichen Schnäppchen steht, sollte man sich also bewusst sein, dass nach dem Kauf keinerlei Ansprüche von Käuferseite erhoben werden können. „Gekauft wie gesehen“ trifft hier wohl am besten zu.

Garantie – vom Händler freiwillig

[foto id=“334512″ size=“small“ position=“right“] Eine Garantie (bei Gebraucht- wie Neuwagen) ist eine freiwillige Leistung des Hersteller bzw. Händlers und besteht parallel zur gesetzlichen Gewährleistung. Sie ist bei Neuwagen vom Hersteller abhängig, bei Gebrauchtwagen vom Händler selbst. Mit einer Garantie sichert der Händler gewisse Leistungen eines Fahrzeuges zu. Dies bedeutet, dass er – im Gegensatz zur Gewährleistung – auch für Mängel aufkommt, die nach der Auslieferung auftreten. Vorrausgesetzt natürlich, diese sind im Garantieumfang mit enthalten. Die meisten Händler bestehen außerdem darauf, dass die Schäden von der firmeneigenen Werkstatt behoben werden. Es sollte angemerkt werden, dass Garantieleistungen oft eine Selbstbeteiligung des Autobesitzers beinhalten, weshalb es nützlich ist, zu überprüfen, ob der zu behebende Mangel nicht doch in den Bereich der Gewährleistung fällt.

Bei größeren Gebrauchtwagenhändlern sowie jüngeren Fahrzeugen gibt es meist eine Gebrauchtwagengarantie dazu. Bei kleineren Händlern sowie bei älteren Fahrzeugen ist dies meist nicht der Fall. Allerdings bieten Organisationen wie der ADAC oder AXA private Gebrauchtwagen-Versicherungen an, welche, je nach Fahrzeug und Versicherungsanbieter, zu unterschiedlichen Konditionen ab ungefähr 200 Euro pro Jahr angeboten werden.

Empfehlung an Fahrzeugkäufer

Sollten sie sich ein gebrauchtes Auto zulegen, achten sie darauf, dass die Gewährleistung nicht durch einen Auftrags- oder Export-Zusatz erlischt. Im besten Fall bekommen sie sogar die ungekürzten 24 Monate der gesetzlichen Gewährleistungen. Sehr empfehlenswert ist auch eine Überprüfung des Wagens innerhalb der ersten 6 Monate, um bestehende Schäden zu erkennen und zu reklamieren. Denn dank der Beweispflicht des Verkäufers ist in dieser Zeit ihre Chance am größten, vorliegende Schäden erfolgreich zu beanstanden.

Eine zusätzliche Garantie ist natürlich immer von Vorteil, besonders wenn diese im Preis inbegriffen ist. Ist diese nur gegen Aufpreis zu erhalten, sollten sie selber abwägen, ob sich der zusätzliche Geldbetrag angesichts der eventuell entfallenden Folgekosten rechnet.

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Gogo33

Juli 12, 2016 um 12:06 am Uhr

Vielen Dank für die guten Tipps zum Auto Ankauf und Verkauf. Falls noch Fragen offen sind, kann sicher auto-verkaufen-schweiz.ch/
weiterhelfen.

Klaus Stephan

Februar 3, 2015 um 10:52 am Uhr

wichtig

Klaus Stephan

Februar 3, 2015 um 10:51 am Uhr

Bitte lesen

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