Urteil: Wer ausparkt hat Schuld

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Kommt es beim Ausparken eines am Straßenrand abgestellten Fahrzeugs zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, ist in der Regel der Ausparkende schuld.

Wer vom Fahrbahnrand anfährt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer beim Einordnen in den Fahrzeugstrom nicht gefährdet werden. Das hat das Amtsgericht München in einem jetzt rechtskräftigen Urteil klargestellt (Az. 344 C 8222/11).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war auf einer Münchener Straße ein Taxi auf einen VW Touran aufgefahren. Der Pkw war so plötzlich aus einer Parklücke am Straßenrand herausgekommen, dass der Taxifahrer trotz eines Ausweichmanövers nach links den Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte. Die Frau am Steuer des Pkw behauptete allerdings, sie sei bereits wieder im Straßenfluss gewesen, als das Taxi sie überholt und gestreift habe.

Dagegen spricht jedoch die Tatsache, dass sich die Kollision offenbar bereits kurz nach dem Ausscheren aus der Parklücke ereignete. „Die Frau hätte aber mindestens eine Strecke von 30 Metern parallel zur Fahrbahn zurückgelegt haben müssen, damit der Einfahrvorgang in den fließenden Verkehr entsprechend der Straßenverkehrsordnung als abgeschlossen gilt“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Weil das nicht der Fall war, spricht nun der so genannte „erste Anschein“ für das Verschulden der Ausparkenden. Und diese hat die Reparaturkosten von immerhin 1858 Euro an ihrem Wagen selbst zu tragen.

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