Verkehrsrecht

Verkehrsgerichtstag: 2000 Experten diskutieren in Goslar

Bundesgerichtshof: Neues Auto bleibt bei Nachbesserung neu Bilder

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Rund 2000 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Behörden und Verbänden treffen sich von heute an für drei Tage zum 53. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar, um verkehrs- und versicherungsrechtliche Probleme zu diskutieren. Ergebnisse und Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags bleiben für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig später in die Gesetzgebung ein.

Schwerpunkt automatisiertes Fahren

Einer der Schwerpunkte ist in diesem Jahr das automatisierte Fahren. Von ihm versprechen sich Experten nicht nur mehr Komfort, sondern vor allem eine höhere Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs. Doch längst beschränken nicht mehr die Technik, sondern in zunehmendem Maße Rechtsvorschriften und Zulassungsrichtlinien die Markteinführung. Aus Sicht des ADAC beispielsweise muss insbesondere geklärt werden, ob der Fahrer explizit von der Überwachung des fahrenden Autos entbunden werden kann, etwa um sich anderen Tätigkeiten zuzuwenden.

Promillegrenze senken für Radfahrer?

Ein weiteres wichtiges Thema ist nach Ansicht des ADAC die Frage, ob die Promillegrenze für Radfahrer gesenkt werden soll. Zuletzt wurde vermehrt Kritik am geltenden Alkohol-Grenzwert für Radfahrer laut, den der Bundesgerichtshof vor etwa 30 Jahren auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen auf 1,6 Promille festgelegt hatte. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass bereits ab 1,1 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen mit Fahrfehlern stark zunehmen. Der Automobilclub spricht sich hier für einen eigenen Bußgeldtatbestand für Radfahrer aus.

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