Autonomes Valet Parking

Volkswagen V-Charge: Autonom zur Ladestation

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Es ist heiß auf dem Mobile Life Campus in Wolfsburg: Ein E-Golf fährt an Volkswagens „Auto-Uni“ vor, und der Fahrer huscht schnell aus dem gekühlten Auto in den Schutz des klimatisierten Gebäudes. Das fahrerlose Auto bewegt sich selbständig über mehrere Hundert Meter in eine freie Parklücke und auch auf eine freigewordene induktive Ladestation, um wenig später wieder – vom Fahrer per Smartphone herbeigerufen – direkt vor dem Haupteingang vorzufahren.
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„Valet Parking“ für E-Autos

Das Valet Parking ist vor allem in den USA gang und gäbe. Man fährt mit seinem Fahrzeug direkt am Zielort vor und Mitarbeiter eines Parkservice übernehmen die Parkplatzsuche und die erneute Bereitstellung des eigenen Pkw. Dieses Prinzip übernahm ein Forschungskonsortium von Volkswagen, der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich, der TU Braunschweig und weiterer internationaler Partner, um es auf die speziellen Bedürfnisse einer zukünftigen elektrifizierten Mobilität anzupassen.

Optimale Auslastung der Infrastruktur

Neben dem Komfort- und Zeitgewinn für den Fahrer führt das System zu einer optimalen Auslastung der notwendigen Infrastruktur. Eine Ladestation wird nur so lange belegt, wie sie wirklich benötigt wird und nicht für die gesamte Parkzeit. Möglich ist das durch eine bereits jetzt seriennahe Sensorik: vier Weitwinkelkameras, zwei 3-D-Kameras und zwölf Ultraschallsensoren sorgen für eine unfallfreie Fahrt mit bis zu zwölf Kilometern pro Stunde. GPS-Daten benötigt das System nicht. Digitalisiertes Kartenmaterial, für Parkplätze oder Parkhäuser entsprechend vorbereiteter Bereiche, würde sich das Fahrzeug je nach Notwendigkeit aus den Datennetzen abrufen. Und mit jeder eigenen Fahrt auch noch optimieren. Die Sensoren reagieren ohne jede menschliche Schrecksekunde auf Fußgänger, andere Fahrzeuge und sonstige Hindernisse. Der Wagen ändert seine Fahrtrichtung oder stoppt unverzüglich, bis die Beeinträchtigung des Fahrweges nicht mehr im Weg steht. Der Fahrer bleibt über sein Smartphone während seiner Abwesenheit stets über den Zustand seines Autos informiert und organisiert darüber auch die erneute Vorfahrt des eigenen Pkw.

Juristische Grenzen

Noch ist das „V-Charge“-System, wie Volkswagen es nennt, als automatisiertes Fahren jenseits der juristischen Zulässigkeitsgrenze. Der Konzern geht jedoch davon aus, dass bereits bis 2020 Ausnahmen für private Parkareals oder Parkhäuser gelten werden. Das heißt, V-Charge dürfte genau zur richtigen Zeit die Marktreife erreichen, denn noch belegt das System nämlich den Kofferraum des Versuchsfahrzeuges.

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