Recht: Neue Regelungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Weist ein Fahrzeug auch nach den Nachbesserungsversuchen des Verkäufers noch den bereits zuvor gerügten Mangel auf, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Das gilt auch wenn unklar ist, ob es sich immer um dieselbe Fehlerursache handelt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschieden hat (Az.: VIII ZR 266/09). Grundsätzlich ist entschieden wurden, dass der Käufer die Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung trägt.

Einmal ist „nicht“ keinmal

Zwar habe der Käufer grundsätzlich die Beweislast für das Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs, diese erstrecke sich allerdings nicht auf die Frage, ob der erneut auftretende Mangel dieselbe technische Ursache hat wie der zuvor gerügte Mangel. Die gelte zumindest dann, wenn eine Verursachung durch unsachgemäßes Verhalten des Käufers ausgeschlossen sei, so die Karlsruher Richter.

Der Streitfall

Bereits kurz nach Übergabe seines neuen Audi S4 beanstandete der Kläger verschiedene Mängel, darunter einen Fehler des Motors, der sich in Zündaussetzern, sporadischem Leistungsverlust und Rütteln des Motors zeige. Die beklagte Händlerin führte mehrfach Nachbesserungsarbeiten durch. Der Kläger behauptete, dass der Mangel auch durch die Reparaturversuche der Beklagten nicht beseitigt worden sei, und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag.[foto id=“349639″ size=“small“ position=“left“]

Abgewiesene Klage in der Vorinstanz

Im Rahmen der während des Prozesses erfolgten Beweiserhebung stellte der Sachverständige erstmals bei der dritten Begutachtung des Fahrzeugs den vom Kläger beschriebenen Mangel fest. Der Sachverständige konnte jedoch nicht angeben, wann dieser Mangel erstmalig aufgetreten war.

Die Vorinstanz wies die Klage ab, weil der Kunde nicht habe beweisen können, dass der vom Sachverständigen im Prozess festgestellte Fahrzeugmangel auf der erfolglosen Nachbesserung der Beklagten beruhe und nicht auf eine neue Mängelursache zurückzuführen sei. Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor dem BGH Erfolg.

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Gast auto.de

März 21, 2011 um 4:33 pm Uhr

wenn alle so denken dann dürfte sich niemand einen Gebrauchten Kaufen,so ein Schwachsinn Kauft doch neuwagen dann gibts keine probleme.

Gast auto.de

März 21, 2011 um 12:05 pm Uhr

Endlich schreibt mal Jemand etwas über die allgemeine Billig-Mentalität!
Ich erlebe das als Autoteile-Händler (und Ex-Autohändler) und Bruder eines selbstständigen Raumausstatters täglich.
Alle wollen es möglichst billig und beschweren sich dann hinterher, wenn man für den geforderten Preis nur China-Sch*** bekommt.
Es wird Zeit, daß die Leute wieder umdenken und hier in Deutschland das Handwerk wirklich mal wieder goldenen Boden hat.
Zu dem BGH-Urteil kann ich nur sagen – ich bin froh, daß ich den Autohandel 2007 an den Nagel gehängt habe – heutzutage kann ein einzelner Kunde einen ganzen Händler ruinieren!
Mit Handel und Einbau von Autozubehör und Tuning-Teilen kann man wenigstens noch ein bißchen Geld verdienen – trotzdem mache ich das nur nebengewerblich.
Als Hauptgewerbe wäre mir das Ganze viel zu unsicher!

Gast auto.de

März 20, 2011 um 1:10 pm Uhr

ich bin zwar nur Käufer aber ich verfolge die Entwicklung gegen die Händler schon lange mit Sorge. Was wären wir Käufer ohne Händler und wiviel "schwarze Schafe" gibt es denn wirklich und wie oft versuchen Käufer den Händler auszutricksen. Ich glaube jeder hat ne "Leiche im Keller". Was mich aber besonders ärgert ist diese billig Mentalität die uns sehr zu eigen geworden ist und wenn das billig Teil mal nicht so funktioniert oder man sich bei der Handhabung vertan hat wird gegen den Händler prozessiert was das Zeug hält um den Unmut dann mit Hilfe der Gerichte Recht zu geben. Wie gesagt ich selbst bin nur Käufer aber was man so jeden Tag liest und hört und sogar in den Geschäften so mitbekommt, da bin ich froh das ich kein Kaufmann bin. Ich bin für –KÄUFERlehrgänge– Motto "wie benehme ich mich richtig als Käufer".

Gast auto.de

März 20, 2011 um 11:58 am Uhr

Wir Händler sind doch auch keine Wahrsager!!!!
Kunden fahren Probe,genau wie wir Händler,gibt es dann keine Auffälligkeiten ist doch alles gut.
Ich mache dann noch eine Diagnose und gut ist.
Was morgen mit dem Auto ist ,woher soll ich das Wissen.
Verbraucher müssen mehr Verantwortung übernehmen,sie sind doch auch Menschen und keine Trottel.
Bei Neuwagen sollte man schon meinen das sie 2 Jahre fehlerfrei Fahren.
Bei Gebrauchten sieht das ein wenig anders aus.
Wir freien Gebrauchtwagenhändler sind der Autolobby ein Dorn im Auge,deswegen auch diese Gebrauchtwagenhändler feindlichen Gesetze.
Billig Kaufen wollen alle Verbraucher,geht dann nach 5 Monaten der Fensterheber nicht mehr,geht das Gejammere los.
Verbraucher, wundert euch nicht,wenn die Preise steigen.
Dankesschreiben bitte an denn Gesetsgeber.

Gast auto.de

März 20, 2011 um 10:51 am Uhr

hmm

verstehe dein Agument nicht ganz

wenn du autos verkaufst die in einen guten zustand sind, und alle Mängel angibst hast du auch keine Probleme

wenn du natürlich einer der bist, die bescheißen wollen , dann melde du lieber Harz 4 an, so Händler braut die Welt nicht !!

Gast auto.de

März 20, 2011 um 10:10 am Uhr

Aber sonst ghts noch? Was beschwert ihr euch? Schon mal daran gedacht das ein Auto viel Geld kostet und man dann natürlich keinen Müll kaufen will? Auohändler sind halt doch nichts anderes als Be…..

Gast auto.de

März 15, 2011 um 6:06 pm Uhr

Das wird ja noch lustig. Da braucht man bald keine Fahrzeuge mehr verkaufen !!!!
Die Ticken ja nicht mehr richtig!!!

Gast auto.de

März 15, 2011 um 1:33 pm Uhr

Wenn das auch für Gebrauchtwagen gilt melde ich mein Gewerbe ab und mache etwas anderes(Harz 4 oder so)

Gast auto.de

März 14, 2011 um 5:41 pm Uhr

Gut ausgedacht BGH! und wieder ein Streich gegen die Händler.

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