Ab 1. Januar gelten neue Regeln für gewerblichen Gefahrgut-Transport

Von 1. Januar 2009 an ersetzt ein einheitliches Doppelblatt „Schriftliche Weisungen“ das Sammelsurium an Unfallmerkblättern, das Fahrer bisher mitführen mussten.

Wer ohne schriftliche Weisungen mit Gefahrgut unterwegs ist, wird zur Kasse gebeten. Kraftverkehrsunternehmer können die Unterlagen im Fachverlag bestellen, Teilnehmer von Gefahrgut-Lehrgängen der Dekra-Akademie erhalten das Merkblatt kostenlos.

Bisher mussten Lastwagenfahrer, die Gefahrgut transportierten, für jeden Stoff und jede Gefahrgutklasse oder Stoffgruppe das passende, umgangssprachlich Unfallmerkblatt genannte Papier mit sich führen. Für jedes Land, in dem der Gefahrguttransport unterwegs war, mussten diese Papiere in der jeweiligen Landessprache mitgeführt werden.

Weil das in der Praxis ständig zu Problemen führte, wurde jetzt im ADR 2009 eine einheitliche europäische Regelung gefunden. Danach gibt es nur noch ein einheitliches Doppelblatt „Schriftliche Weisungen“ und dieses muss der Fahrer nur noch in seiner Sprache mit sich führen. Das Papier listet Ausrüstungsgegenstände auf, die im Unglücksfall für die Erstmaßnahmen angewandt werden müssen.

Weitere Informationen geben das Competence Center Gefahrgut der DEKRA Akademie in Daun, Telefon 0 65 92.17 36 75 (Joachim Freek) und www.dekra-akademie.de

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