Abwrackprämie: Was geht, was geht nicht?

Klar ist eigentlich nur eines: Der Staat gewährt bei Verschrottung eines neun Jahre alten Fahrzeuges und sich unmittelbar anschließendem Kauf eines Neu- oder Jahreswagens, eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro.

Nun wundert es nur wenig, dass die von der Regierungsseite formulierten allgemeinen Rahmenbedingungen zum Thema Abwrackprämie, Umweltprämie oder Verschrottungsprämie eine Vielzahl unterschiedlicher Fragen hervorgerufen haben. Zusammengefasst werden diese häufig unter der Bezeichnung „Einzelfälle“. Selbst wenn es sich um Einzelfälle handeln sollte, könnten sie dennoch für den einen oder anderen Fahrzeughalter von Interesse sein.

Aus diesem Grund hat auto.de eine kleine Sammlung von Fragestellungen zusammengetragen.

– Zwei alte Autos sollen verschrottet und anschließend zwei neue gekauft werden. Ist es möglich, für beide die Abwrackprämie zu bekommen?
JA: Es ist durchaus möglich für mehrere Autos die Abwrackprämie zu beantragen und
 zu erhalten. Allerdings müssen sowohl die beiden Altfahrzeuge als auch die
beiden Neuwagen auf dieselbe Person zugelassen sein. Wer jedoch zwei Autos
verschrotten lassen will, sich aber nur einen Neuwagen kauft, kann nur einmal
die Abwrackprämie beantragen.

– Mein alter Corsa ist 14 Jahre alt, lief immer nur auf mich und der neue ist ein Suzuki Swift EU-Neuwagen mit Tageszulassung im Ausland! Greift auch in diesem Fall die Abwrackprämie, obwohl es sich bei dem Wagen um ein EU-Fahrzeug mit Tageszulassung handelt?
JA: Die Gewährung der Abwrackprämie unterliegt dem EU-Recht.

– Sind Saison-Zulassungen prämienberechtigt?
JA: Fahrzeuge mit Saisonzulassungen sind tatsächlich zugelassene Fahrzeuge, die lediglich über eine eingeschränkte Nutzungserlaubnis verfügen.

– Auf meinen Namen ist seit 5. Dezember 2005 ein Golf II zugelassen, der die Voraussetzungen zur Gewährung einer Umweltprämie erfüllt. Allerdings haben wir dieses Fahrzeug am 24. Januar 2008 wegen der hohen Kfz-Steuer und der fehlenden Umweltplakette abgemeldet (Außerbetriebsetzung). Wird auch im Falle einer Außerbetriebsetzung die Abwrackprämie gewährt?
NEIN: Das Fahrzeug darf nicht stillgelegt gewesen sein.

– Mein Mann hat sich einen neuen Wagen gekauft, der am 15. Januar 2009 auf seinen Namen angemeldet wurde. Ich habe sein Altfahrzeug übernommen und es auf meinen Namen um melden lassen. Mein bisheriges Auto (Baujahr 1997 – also über 9 Jahre) soll nun verkauft werden. Ist es möglich, für dieses auf den Ehepartner zugelassene Fahrzeug die Abwrackprämie zu erhalten?
NEIN:  Der Halter des verschrotteten Autos und der Käufer des Neuwagens müssen identisch sein.

– Ich habe ein 19 jähriges Firmenfahrzeug im Bestand. Das soll verschrottet werden. Wird auch in diesem Fall die Abwrackprämie gewährt oder wird sie nur an Privatpersonen ausgezahlt?
NEIN:  Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr auf die Person zugelassen gewesen sein, die nach dessen Verschrottung einen Neuwagen erwirbt.

– Kann man für einen alten VW Bus T3 (Baujahr 1985) die Abwrackprämie bekommen? Er ist im Fahrzeugbrief als LKW eingetragen, verfügt hinten nicht über Sitze und wurde als selbst ausgebautes Campingfahrzeug genutzt.
NEIN: Da das Fahrzeug als LKW zugelassen war, wird die Prämie nicht gewährt. Generell jedoch gilt, dass auch Wohnmobile prämienberechtigt sind.

– Ich habe einen Opel-Corsa-B, dessen Erstzulassung am 1. Januar 2000 erfolgte. Im September 2009 wird das Fahrzeug ein Jahr auf mich zugelassen sein. Wenn ich mir im Oktober ein anderes Auto kaufen möchte, bekomme ich dann noch die Abwrackprämie für meinen alten Corsa?
JA: Der Tag der Verschrottung des Altfahrzeuges und der Neukauf eines Wagens müssen zwischen 14. Januar 2009 und 31. Dezember 2009 erfolgen. Aber Achtung: Die Fördermittel sind auf 1,5 Mrd. Euro begrenzt. Der durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellte Betrag reicht also für 600.000 Anträge aus. Es ist also ratsam, keine Zeit zu verlieren. Denn eine Verlängerung der Aktion ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

– Wird die Abwrackprämie auch beim Kauf eines Ein-Jahres- oder Vorführwagens gewährt?
JA: Der Neuwagen muss jedoch der Euro-4-Abgabsnorm entsprechen.

Weitere Antworten zu allen Fragen rund ums Thema Abwrackprämie, Umweltprämie oder Verschrottungsprämie, erhalten Interessierte über die eingerichtete Hotline des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 030 346 465 470.

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Gast auto.de

März 28, 2009 um 7:37 pm Uhr

kann man diese prämie nur beim kauf eines kleinwagens einlösen?

Gast auto.de

März 28, 2009 um 1:45 pm Uhr

Hallo,

Habe mir im Oktober 2008 ein Audi gekauft, der kommt erst in Mai 2009, meine Fragen:Ist das Kaufdatum wichtig ider zulassung Tag.

Gast auto.de

Februar 15, 2009 um 4:32 pm Uhr

Älter wie 8 Jahe und min. 1 Jahr auf sich zuglassen.

Gast auto.de

Februar 8, 2009 um 10:57 pm Uhr

wie alt musst der neuwagen sein?

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