ADAC informiert über Warnwestenpflicht in Europa

Der ADAC hat eine Liste zusammengestellt, in der die
Länder aufgeführt sind, in denen eine Warnwestenpflicht gilt. Erst vor
kurzem wurde die Tragepflicht in Luxemburg und Ungarn eingeführt. Damit
wächst die Zahl der Länder mit Warnwestenpflicht weiter. Schon seit
längerem gilt sie in Belgien, Kroatien, Italien, Österreich, Portugal,
der Slowakei, Spanien und Norwegen (nur für in Norwegen zugelassene
Fahrzeuge).

Ausland

In manchen Ländern reicht es, die
Weste (die der Euro-Norm EN 471 entsprechen muss) im Pannenfall zu
tragen, in anderen muss sie immer im Auto mitgeführt werden. In
Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei und Tschechien
ist das Deponieren der Westen im Pkw vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung
der Trage- oder Mitführpflicht drohen empfindliche Strafen. Sollte sich
bei einer Kontrolle die Weste nicht im Auto befinden oder außerhalb des
Fahrzeugs nicht getragen werden, kann das zwischen 14 Euro (Österreich)
und maximal 1375 Euro (Belgien) kosten.

Inland

In Privat-Pkw in
Deutschland muss keine Warnweste mitgeführt werden. Der gewerbliche
Verkehr ist allerdings dazu verpflichtet. In Tschechien gilt die
gleiche Regelung. Rumänien beschränkt sich auf eine Westenpflicht für
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Unabhängig von Vorschriften und drohenden
Strafen, empfiehlt der ADAC immer eine Warnweste mitzuführen und diese
im Falle einer Panne oder eines Unfalls freiwillig zu tragen, um von
anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden.

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