Autozubehör meist mitversichert

Teure Pkw-Extras wie Lederpolster, praktisches Zubehör wie Gepäckträger oder Tuning-Teile wie Spoiler und Sportlenkrad: Die meisten Zusatzausstattungen sind über die normale Fahrzeugversicherung gegen Diebstahl aus dem Auto heraus versichert. Auch die zerschlagene Scheibe oder das aufgebrochene Türschloss werden über den Kaskoschutz abgedeckt.

Manche spezielle Extras wie eine fest eingebaute Telefonanlage oder eine Kühlbox erfordern einen Zuschlag auf die Versicherungsprämie. Dies gilt auch für ein fest eingebautes Navigationssystem. Günstigere Geräte wie Radio-Navigationssysteme für den DIN-Schacht sind hingegen meist ohne Aufpreis über die Kaskoversicherung abgedeckt. Die Experten der Deutschen Versicherer (GDV) raten dazu, im Zweifel bei der eigenen Versicherung nachzufragen. Zudem ist in den Allgemeinen Bedingungen auf der sogenannten Teileliste aufgeführt, welche Fahrzeug- und Zubehörteile mitversichert sind.
Diese Liste kann aber je nach Anbieter unterschiedlich aussehen.

Was nicht direkt zum Auto gehört, lässt sich hingegen gar nicht versichern. Das gilt etwa für elektrische Garagentoröffner, die Fotoausrüstung, das Mobiltelefon oder auch portable Navigationssysteme. Wer ein solches Gerät im Auto zurücklässt, lockt Langfinger an und bleibt im Falle eines Diebstahls auf den Kosten sitzen. Sicherheitshalber sollten die Geräte daher beim Verlassen des Fahrzeugs stets mitgenommen werden.

Generell sind Taschen, Koffer und lose Gegenstände niemals sichtbar im Fahrgastraum zurückzulassen, sondern stets im Kofferraum zu verstauen.

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