AvD: Hohe Fehlerquote bei Geschwindigkeitsmessungen

Die Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) hat eine hohe Fehlerquelle bei Geschwindigkeitsmessungen festgestellt. Wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) mitteilt, wurden im Rahmen einer Studie insgesamt 1810 Bußgeldverfahren wegen Tempoüberschreitung untersucht.

Ohne Mängel waren lediglich knapp 15 Prozent der Fälle. Bei den zugrunde liegenden Messungen wurden sowohl Video- als auch Radargeräte und Laserpistolen verwendet.

In mehr als 80 Prozent der Vorgänge entdeckten die Sachverständigen der VUT technische oder formale und mehr oder minder schwerwiegende Fehler. Die Bandbreite reicht von unvollständigen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen. In fünf Prozent der Fälle waren nach AvD-Auskunft die Mängel so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen.

AvD-Verkehrsrechtsexpertin Dorothee Lamberty weist darauf hin, dass nach ständiger Rechtssprechung ein standardisiertes Messverfahren eben auch nur dann gegeben ist, wenn das Messgerät vom Bedienungspersonal standardmäßig – das heißt in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller vorgegebenen Bedienungsanleitung – eingesetzt wird. Und dies nicht nur bei der eigentlichen Messung, sondern auch bei dem der Messung vorausgehenden Gerätetest. Auch das eingesetzte Auswertepersonal müsse vollumfänglich prüfen, ob bei der Messung alle Anforderungen erfüllt wurden. Hieran mangele es in der täglichen Praxis aus Sicht des AvD jedoch noch viel zu häufig.

Damit betroffene Autofahrer die Messung überprüfen können, müssen die Messakten entsprechend vollständig sein und plausible Beweismittel vorliegen. Die Untersuchung der VUT GmbH belegen jedoch, dass viele Bußgeldbescheide ohne hundertprozentig geklärte Beweislage erlassen werden. Das darf aus Sicht des AvD im standardisierten Messverfahren nicht sein und führt in der Konsequenz letztlich zu einer Umkehr der Beweislast. Das hält der Automobilclub von Deutschland für inakzeptabel und vor allem unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für mehr als bedenklich. Der Betroffene sollte spätestens im Widerspruchsverfahren durch Vorlage einer vollständigen Messakte und Vorlage aller Beweismittel in die Lage versetzt werden, den erhobenen Vorwurf prüfen zu können.

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Gast auto.de

März 23, 2009 um 9:52 pm Uhr

M.E. sind Autofahrer Umweltverschmutzer und sollten demzufolge auch pauschal und bei jeder Gelegenheit zur Kasse gebeten werden. Als überzeugter Fahrradfahrer erlebe ich täglich dumme Autofahrer.

Gast auto.de

März 23, 2009 um 9:26 pm Uhr

Im Zweifel für den Angeklagten gilt als Maxime deutschen Rechts. Wenn die Exekutive Grund für Zweifel setzt, ist der Anspruch auf Rechtssicherheit gefährdet. Wird das in Kauf genommen, können wir uns vom Grundgesetz verabschieden und die Keule rausholen. Die ersten Opfer tragen dann Uniform. Die letzten werden die Schwächeren sein, schade.

Gast auto.de

März 23, 2009 um 3:47 am Uhr

ich finde es signifikant, dass der AvD das schreibt und nicht der weit größere ADAC. der hat wohl auch seine Meriten, aber m.E. könnte er mit seinen vielen Mitgliedern weit mehr die Interessen der Autofahrer und des Großteils der Bevölkerung dezidiert vertreten und durchsetzen. ein Lob an den AvD.

Gast auto.de

März 22, 2009 um 2:35 pm Uhr

Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Privatunternehmen, das ein starkes Interesse an Gerichtsgutachten hat. Durch solche oberflächlichen Studien erreichen Sie Zweifel und damit eine gutachterliche Tätigkeit. Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht.
Solange die Fälle nicht überrpüfbar sind, ist die Studie nichts wert!
Ich habe es bei noch keiner Gerichtsverhandlung mit Sachverständigengutachten erlebt, das der Vorwurf widerlegt wurde!
Ganz im Gegenteil, den Laiendarstellern von Juristen muss ich regelmäßig den 2.Strahlensatz der Planemetrie und das Linsengesetz erklären. Dies ist sowohl von der PTB als auch vom OLG anerkannt.
Seit 31 jahren erlebe ich Rechtsanwälte vor Gericht. Sie sind einfach nur noch verzweifelt, weil sie Ihre Prozeße wegen fehlender Sachkenntnis regelmäßig verlieren.
Aber diese Studie wird sicherlich wieder Zweifel begründen, die nicht spezifiert werden können.

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