Bei der Fahrt ins Ausland an die “Grüne Versicherungskarte“ denken

Für die Fahrt mit dem Auto im Ausland, sollte die „Grüne Versicherungskarte“ mit im Gepäck sein. Darauf weist der ADAC hin. Die Karte dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und erleichtert nach einem Unfall im Ausland die Schadenregulierung deutlich.

Empfehlung…

In den Ländern der Europäischen Union ist die Pflicht, die „Grüne Karte“ mitzuführen, weggefallen. Das amtliche Kennzeichen reicht dort als Versicherungsnachweis aus. Dennoch empfiehlt es sich, das Papier sicherheitshalber auch innerhalb der EU mitzuführen. Die Behörden in manchen Ländern sind über den Wegfall der Mitführungspflicht häufig nicht informiert und verhängen dann Bußgelder.

Pflicht…

In Serbien ist die „Grüne Karte“ (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) Pflicht. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Länderbezeichnung für Serbien SRB (früher SCG) korrekt ist. Denn obwohl die alten Karten noch bis Mitte 2009 gültig sind, kommt es immer wieder vor, dass Autofahrern die Einreise nach Serbien verweigert wird, weil noch das alte Kürzel eingetragen ist. Die Reisenden sind dann oft gezwungen, an der Grenze für 110 Euro eine Haftpflichtversicherung für 30 Tage (sog. Grenzversicherung) abzuschließen.

Fazit: Besser mit als ohne

Neben Serbien ist die „Grüne Karte“ unter anderem auch in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro und Mazedonien für Autourlauber Pflicht. Der ADAC empfiehlt jedoch die Karte grundsätzlich bei Fahrten ins Ausland immer mitzuführen, um sich allzu großen Ärger nach einem Unfall zu ersparen.

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