Feuerwehrführerschein: Die Wehren sollen einsatzbereit bleiben

Der Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sieht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung für den sogenannten Feuerwehrführerschein vor. Künftig sollen auch schwere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit einer besonderen Fahrberechtigung zu vertretbaren Kosten von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und weiteren Rettungsdiensten erworben werden können.

Nach zwei Jahren soll die Fahrberechtigung in einen C 1-LKW-Führerschein umgewandelt werden können. Darüber hinaus besteht die Option, die Ausbildung für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen innerhalb der Rettungsdienste zu absolvieren. Ob außerdem auch die Prüfung intern organisiert werden kann und auch Anhänger einbezogen werden können, ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch abzuklären.

Die vom Bundesrat favorisierte Lösung, 4,75 Tonnen-Feuerwehr-Fahrzeuge nach einer Einweisung auch mit einem Pkw-Führerschein führen zu dürfen, ist nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums nicht mit EU-Recht vereinbar: „Wir sind uns mit den Ländern einig, dass wir den Erwerb der Fahrerlaubnis erleichtern müssen. Wir würden den freiwilligen Feuerwehren und Rettungskräften aber einen Bärendienst erweisen, wenn wir bewusst gegen EG-Recht verstoßen. Bis zum 10. Juli.2009, der abschließenden Beratung des Bundesrates, werden wir diese Differenzen beilegen“, so Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee. „Mein ursprüngliches Ziel, dass ein Feuerwehr-Führerschein nicht mehr als 1000 Euro kosten darf, ist vom Runden Tisch begrüßt worden. Ich erwarte, dass sich nun auch die Innenminister der Länder endlich konstruktiv und mit praktikablen Vorschlägen, die auch geltendes EU-Recht berücksichtigen, an der weiteren Diskussion beteiligen“, erklärte der Minister jetzt in Berlin, nachdem sich der Bundesrat mit dem Thema befasst hatte.

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