Französisches Gericht bestätigt Vorgehen von Continental

Das Tribunal de Grande Instance (etwa Landgericht) Sarreguemines hat am 21.4.2009 die Klage von Gewerkschaften und Gesamtbetriebsrat gegen die Continental AG in allen Punkten abgewiesen.

Dabei ging es im Wesentlichen um den Vorwurf, dass bei dem geplanten Projekt mit dem Ziel des Produktionsstopps in Clairoix im Frühjahr 2010 der in Frankreich bei Werkschließungen gesetzlich vorgeschriebene Prozess zur Information und Konsultation von Arbeitnehmervertretungen nicht rechtmäßig durchgeführt wurde.

Die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats waren am Morgen des 11. März 2009 als erste im Rahmen eines informellen Treffens über das Projekt informiert worden. Anschließend wurden die Standortbetriebsräte informell über die wesentlichen Inhalte des Projekts informiert und danach die am Standort anwesenden Mitarbeiter. Erst nach Abschluss dieses absolut rechtmäßigen Vorgehens war das Projekt öffentlich gemacht worden. Im Hinblick auf die Konsultation des Europaforums (dem europäischen Betriebsrat) wurde zudem bereits zu diesem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass weder das französische Arbeitsrecht, noch die europäischen Richtlinien bezogen auf das Europaforum verlangen, dass dieses vor den Arbeitnehmervertretungen der französischen Mitarbeiter hätte informiert oder konsultiert werden müssen. Daher war für das Gericht lediglich zu klären, ob es im Zusammenhang mit der am 12. September 2007 unterzeichneten Arbeitszeitvereinbarung eine Verletzung rechtlicher Verpflichtungen gegeben hat.

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