Gute Sicht im Winter: Scheiben gründlich freikratzen

Ein notdürftig freigekratztes Guckloch auf der vereisten
Pkw-Windschutzscheibe reicht nicht aus: Autofahrer sollten die gesamte
Frontscheibe, die Seitenfenster und auch die Heckscheibe des Fahrzeugs vom
Eis befreien. Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer werden
sonst leicht übersehen.

Folgende Konsequenzen können auf sie zukommen

Wer sich das Eiskratzen spart, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn
Euro rechnen. Kommt es zu einem Unfall, droht dem Fahrer nach Angaben der
Deutschen Versicherer (GDV) sogar eine Mithaftung. Den Motor übrigens beim
Kratzen nicht laufen lassen: Auch das ist verboten und kann mit einem
Verwarnungsgeld bestraft werden.

Auch Scheibenwischer müssen in Ordnung sein

Zur guten Sicht in der kalten Jahreszeit gehören auch tadellos arbeitende
Scheibenwischer. Vor allem in den heißen Sommermonaten wird das Gummi der
Wischerblätter hart und porös, so dass die Wischer Schlieren ziehen. Daher
kann ein Austausch der Blätter ratsam sein. Dem Wischwasser ist im Winter
ausreichend Frostschutz beizugeben. Außerdem empfiehlt sich die Reinigung
der Innenseite der Windschutzscheibe. Dort bildet sich im Laufe der Zeit ein
leichter Belag, der die Sicht beeinträchtigt.

Fahrzeugbeleuchtung nicht vergessen

Zu überprüfen ist in regelmäßigen Abständen auch die Fahrzeugbeleuchtung.
Ihr kommt gerade in der dunklen Jahreszeit eine hohe Bedeutung für die
Sicherheit im Straßenverkehr zu. Meistens braucht man für die Kontrolle von
Scheinwerfern und Rückleuchten noch nicht einmal auszusteigen: Auch beim
Parken vor einer Wand ist zu erkennen, ob alles funktioniert.

Kaputte Leuchten sind unverzüglich zu wechseln, da andernfalls sowohl im
Stadtverkehr als auch auf Landstraßen Fußgänger möglicherweise zu spät
erkannt werden und wichtige Meter beim Bremsen verschenkt werden.
Verschmutzte Scheinwerfer gehören gereinigt, da sie die Lichtstärke mindern
und zudem durch den Streueffekt den Gegenverkehr blenden können.

Fortschritt auf dem Lichtsektor

Vom Fortschritt auf dem Lichtsektor können auch Halter älterer Pkw
profitieren: Der Zubehörhandel bietet beispielsweise Halogen-Scheinwerfer in
H7-Technik an, die qualitativ hochwertiger sind als die in erster Linie bis
weit in die neunziger Jahre verwendeten H4-Lampen. So können sich etwa
Fahrer eines VW Golf III oder eines Opel Astra F lichttechnisch auf einen
neueren Stand bringen. Auch Xenon-Scheinwerfer sind als Nachrüstsatz für
verschiedene ältere Modelle zu haben. Interessenten sollten beim Kauf nach
Angaben des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) auf die Typzulassung des
Bauteils nach der europäischen ECE-Norm achten. Genehmigte Lampen tragen
eine E-Prüfnummer, wobei zum Beispiel E1 für ein Produkt aus Deutschland
steht. Informationen und Sicherheitstipps gibt es auf den Internet-Seiten
des GDV unter www.versicherung-und-verkehr.de.

mid

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