Hersteller und Zulieferer veröffentlichen gemeinsamen “Leitfaden“

Hersteller und Zulieferer im Verband der Automobilindustrie (VDA) haben sich auf gemeinsame Grundsätze zur Reduzierung des Aufwandes im Angebotsprozess für neue Produkte verständigt und dazu einen gemeinsamen „Leitfaden“ veröffentlicht. Gerade bei Angeboten mit hohem Entwicklungsaufwand und konzeptionellen Freiheiten, beispielsweise bei Konzeptwettbewerben, könne der Aufwand erheblich reduziert werden, so der VDA.

Zur weiteren Stärkung der gemeinsamen Entwicklungsarbeit sei der effiziente Einsatz der Unternehmensressourcen bereits im Angebotsprozess unabdingbar, heißt es in dem Leitfaden, der von VDA-Präsident Matthias Wissmann, Dr. Francisco J. Garcia Sanz, Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG und Vorsitzender des VDA-Rohstoffausschusses, sowie von Dr.-Ing. Jürgen Geißinger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schaeffler-Gruppe, VDA-Vizepräsident und Vorsitzender des Beirats der Herstellergruppe Zulieferer im VDA, unterzeichnet ist.

Hersteller und Zulieferer haben sich unter dem Dach des VDA auf sechs Grundsätze verständigt. So soll der Hersteller den Anfrageumfang in obligatorische und faktultative Anforderungspunkte differenzieren. Der Zulieferer seinerseits soll den Angebotsaufwand gegenüber dem Hersteller transparent machen und Möglichkeiten zur Aufwandsreduzierung aufzeigen. Ziel ist es, Hersteller und Zulieferer für die Kosten zu „sensibilisieren“.

Drittens soll der technische und kommerzielle Detaillierungsgrad des Angebots der jeweiligen Entscheidungsphase entsprechen und gemeinsam mit dem Ziel einer weitestgehenden Minimierung abgestimmt werden. Zudem soll die Anzahl der technisch zu entwickelnden und kaufmännisch zu bewertenden Varianten im Angebotsprozess auf ein für die Entscheidung „notwendiges Minimum“ verringert werden. Fünftens sollen „nicht zielführende Konzepte“ frühzeitig durch den Hersteller aus dem Angebotsprozess ausgeschlossen werden. Und letztlich sollten sich die Angebotspräsentationen auf das „erforderliche Mindestmaß“ für eine faktenorientierte technische und wirtschaftliche Konzeptbeurteilung beschränken.

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