Mehr als 200 000 Wildunfälle im Jahr

Jedes Jahr ereignen sich mehr als 200 000 Wildunfälle, bei denen rund 3 000 Kraftfahrer verletzt werden. Im Jahr 2005 beispielsweise kamen in Deutschland 14 Personen ums Leben, im Jahr 2002 wurden 28 Menschen getötet.

Vor allem im Herbst und im Frühjahr steigt das Risiko eines Zusammenpralls mit einem Reh oder Wildschwein. Die Unfallforschung der Deutschen Versicherer (GDV) hat mehr als 5 000 Unfälle untersucht und festgestellt, dass Präventionsmaßnahmen die Zahl der Unfälle nicht reduzieren konnten. Weder Duftzäune, optische oder akustische Reflektoren noch ein Rückschnitt der Hecken und Sträucher am Straßenrand zeigten Erfolg.

Dämmerung am gefährlichsten

Die meisten Kollisionen ereignen sich in der Dämmerung frühmorgens zwischen fünf und acht Uhr und abends zwischen 17 und 24 Uhr. Aber auch die Zeit zwischen ein und vier Uhr ist aufgrund der geringen Verkehrsdichte sehr gefährlich. Bei 80 Prozent der Unfälle sind Rehe die Ursache, bei rund zehn Prozent prallt der Pkw gegen ein Wildschwein. Im Mai, Oktober und November werden die meisten Wildunfälle registriert, dennoch ist nach Angaben der Unfallforscher das ganze Jahr Vorsicht geboten.

Beschilderung unbedingt beachten

Gefahr droht insbesondere in Wald- und Feldgebieten. Am Straßenrand oder auf der Fahrbahn stehende Tiere lassen sich eventuell durch Hupen und Abblenden vertreiben. Es ist aber stets mit mehreren Tieren im Rudel zu rechnen. Warnschilder auf Landstraßen und Autobahnen müssen unbedingt ernst genommen und die Geschwindigkeit an die Situation angepasst werden.

Kollision unausweichlich – nicht ausweichen!

Lässt sich die Kollision nicht mehr verhindern, sollte man von einem Ausweichmanöver in der Regel absehen, da dies zu einem Unfall mit dem Gegenverkehr führen, im Graben oder an einem Baum enden kann. Zudem sind Ausweichmanöver in der Teilkaskoversicherung nicht generell versichert. Die Versicherung zahlt nur dann, wenn die Kollision mit dem Tier zu einer ebenso starken Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte. Dies ist in der Regel nur bei einem größeren und starken Tier der Fall. Kleineren Tieren wie einem Hasen oder einem Fuchs sollte man daher prinzipiell nicht ausweichen und auch größeren Tieren nur dann, wenn ein schlimmerer Unfall und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zweifelsfrei ausgeschlossen werden können.

Teilkasko vs. Vollkasko

In der Teilkasko kommt es aber auch bei einem Zusammenstoß darauf an, um welches Tier es sich handelt: Versichert sind nur Kollisionen mit Haarwild wie Rehen, Hirschen oder Wildschweinen. Vollkasko-Versicherte müssen sich um die Tiergattung keine Gedanken machen: Hier sind Unfälle aller Art und auch mögliche Schäden bei einem Ausweichmanöver versichert.

Polizei bei Unfall verständigen

Ist es zu einem Unfall gekommen, muss die Polizei verständigt werden. Sie informiert den zuständigen Förster. Das verletzte oder tote Tier darf keinesfalls mit dem Auto mitgenommen werden. Die Polizei stellt eine Wildbescheinigung aus, die der Autofahrer für die eigene Versicherung benötigt. Auch wenn das Tier geflüchtet ist, kann die Polizei anhand von Spuren den Wildunfall bezeugen und bescheinigen.

mid/sas

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