AMTSGERICHT AACHEN

Urteil: 60 Prozent Schuld bei Nutzung der Busspur

Urteil: 60 Prozent Schuld bei Nutzung der Busspur

Kollidiert ein Autofahrer beim Linksabbiegen mit einem Auto, das auf der entgegenkommenden Busspur gefahren ist, haftet der Linksabbieger lediglich für 40 Prozent des entstandenen Schadens. Das hat das Amtsgericht Aachen entschieden. Es sah in

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