ERHÖHTER KRAFTSTOFFVERBRAUCH

Recht: Erhöhter Kraftstoffverbrauch kein Mangel

Recht: Erhöhter Kraftstoffverbrauch kein Mangel

Ein um rund acht Prozent erhöhter Kraftstoffverbrauch bei einem Neuwagen ist kein Mangel, der zur Rückgabe des Autos berechtigt. Das hat das Landgericht Essen in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Im verhandelten Fall

Recht: Erhöhter Spritverbrauch kein Sachmangel

Recht: Erhöhter Spritverbrauch kein Sachmangel

Ein erhöhter Kraftstoffverbrauch bei einem neuen Fahrzeug ist kein Sachmangel, solange die Angaben des Herstellers um weniger als zehn Prozent übertroffen werden. Der Käufer kann deshalb nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat der

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