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Die Fahndung nach unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrern wird erfreulicherweise immer erfolgreicher. Gleichzeitig steigt aber auch das Ausreden-Repertoire der Betroffenen stetig an.
Ein besonderes Kreativitätsbeispiel lieferte jetzt ein in einer Berliner Diskothek arbeitender junger Mann ab, der bei einer Verkehrskontrolle durch drogentypische körperliche Auffälligkeiten ertappt wurde. Die Begründung seines Eilantrags gegen den folgenden Entzug seiner Fahrerlaubnis lautete nämlich: Er sei keineswegs ein Drogenkonsument, sondern wohl unfreiwillig mit derartigen Substanzen, die die Gäste trotz Verbots in der Diskothek konsumierten, in Kontakt gekommen.
Die Richter des Verwaltungsgerichts Berlin hörten sich seine Ausführungen geduldig an, ehe sie dann schnell die Entscheidung der Behörde bestätigten, dass der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Nach ihrer ausführlichen Begründung kamen sie zu dem Schluss, dass man unbewusst diese Droge nicht einnehmen könne, da Kokain nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen von der intakten Oberhaut des Menschen nicht absorbiert werde. Und auch über die Brücke einer irrtümlichen Beimischung gingen sie nicht (VG Berlin, Az.: 11 A 778.0)
geschrieben von veröffentlicht am 20.04.2009 aktualisiert am 20.04.2009
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Ich bin der Meinung wer Drogen konsumiert ist auf keinen Fall Inder Lage ein KFZ zuführen. und dürfte kein Führerschein haben.
Friedrich Seifert
P.S. das gleiche gilt auch für Alkohol.
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Gast auto.de
April 20, 2009 um 10:57 am UhrAn Gast.
ich nehme seit 2005 Morphin gegen Schmerzen, und bin seit 9 Monaten auf die gleiche Dosis eingestellt. Mit dieser Gewöhnung bin ich nach Tests bei einer Behörde voll Fahrtüchtig. Es ist also nicht richtig allen Drogenkonsumenten das Fahren zu verbieten. Sondern man muß zwischen Genuss und Bedarf und Menge unterscheiden