Ratgeber: Vorsicht bei Hagel, Gewitter und Sturm

Die kalte und dunkle Jahreszeit bringt für Autofahrer unangenehme Überraschungen mit sich. Nebel, Regen, Laub und Sturm sorgen für eine erhöhte Unfallgefahr und erfordern eine besonders vorsichtige Fahrweise.

Regnet es, müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit reduzieren und den schlechteren Sichtverhältnissen anpassen. Ist der Niederschlag so stark, dass man gar nichts mehr sieht, sollten Fahrer den nächsten Parkplatz ansteuern und auf Besserung der Wetterverhältnisse warten. Besondere Vorsicht gilt bei Aquaplaning, da bei starkem Regen die Reifen schon ab 60 km/h die Bodenhaftung verlieren können. Droht das Fahrzeug zu schlingern, sollte der Fahrer sofort den Fuß vom Gas nehmen, auskuppeln und das Lenkrad gerade halten, bis die Reifen wieder Kontakt zur Straße haben. Die Schleudergefahr kann durch den Fahrerassistenten ESP verringert werden. Deshalb sollte jeder Neu- und Gebrauchtwagen mit der Stabilitätskontrolle ausgestattet sein. Weitere Informationen stehen auf der Webseite www.schutzengel-esp.de bereit.

Starker Wind stellt ebenfalls ein erhöhtes Unfallrisiko dar, weshalb Autofahrer ihren Pkw vor allem auf Brücken, Bergkuppen sowie bei Waldschneisen besonders vorsichtig steuern müssen.

Bei Nebel richtet sich das Tempo nach der Sicht: Bei einer Sichtweite von 50 Metern darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Dabei sollte man sich eher an den Leitpfosten am Fahrbahnrand orientieren als am Vordermann, denn dies verführt zum zu dichten Auffahren. Die Nebelschlussleuchte darf in Deutschland nach wie vor nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Metern liegt, sonst kann ein Bußgeld verhängt werden. Bessern sich die Sichtverhältnisse, muss die Leuchte wieder ausgeschaltet werden.

Hagel, Gewitter und Stürme bringen jedoch nicht nur eine erhöhte Unfallgefahr mit sich, sondern können auch Schäden am Pkw verursachen. In solchen Fällen kommt die Kfz-Teilkaskoversicherung für die entstandenen Schäden auf. Generell haftet die Versicherung für alle Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Glasbruch ist nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) ebenfalls durch die Teilkasko abgedeckt. Gleiches gilt für die Vollkaskoversicherung, da sie alle Leistungen der Teilkasko mit einschließt (www.versicherung-und-verkehr.de).

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