Recht – Beim Autokauf auf Fahrzeugbrief achten

Recht: Beim Autokauf auf Fahrzeugbrief achten

Wer ein gebrauchtes Auto kauft, sollte sich zumindest
den Fahrzeugbrief beim Kauf vom Verkäufer zeigen lassen, um nicht das Auto
und den vielleicht schon gezahlten Kaufpreis zu verlieren. Das geht aus
einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)
hervor.

Im entschiedenen Fall hatte ein Autohändler einen gebrauchten Citroen an
die Firma W. für 10 000 Euro verkauft, die das Auto in Empfang nahm. Sie
zahlte aber nicht den Kaufpreis, sondern verkaufte den Wagen für 11 500
Euro weiter. Der Käufer erhielt dann seinerseits den Citroen und zahlte den
Preis. Die Frage nach dem Fahrzeugbrief beantwortete die Firma W mit dem
Hinweis, der Brief werde per Einschreiben nachgesandt. Das geschah aber
nicht, da der Autohändler mangels Kaufpreiszahlung durch W. den Brief noch
behalten hatte.

Vor Gericht stritten Autohändler und Käufer über das Fahrzeug. Der BGH
sprach den Wagen dem Händler zu. Denn anders als in vielen anderen Staaten
bedeutet die Übergabe des Kaufgegenstandes nicht, dass der Käufer in jedem
Fall auch automatisch Eigentümer wird. Der Verkäufer kann sich den
Eigentumsübergang bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
vorbehalten. Daher hatte er im konkreten Fall den Fahrzeugbrief einbehalten.
Die Firma W. wurde also nicht Eigentümerin des Fahrzeugs. Daher konnte auch
der spätere Käufer nicht Eigentümer werden, auch wenn er die von W.
geforderten 11 500 Euro gezahlt hatte.

Unter manchen Voraussetzungen schützt aber das Gesetz einen gutgläubigen
Verkäufer und stellt ihn sogar über den an sich ebenfalls schutzwürdigen
eigentlichen Eigentümer, hier den Autohändler. Das Gesetz stellt aber enge
Voraussetzungen auf: Der gute Glaube an die Verfügungsgewalt des Verkäufers,
hier die Firma W. und die Übergabe der Kaufsache reicht eben nicht. Der
Käufer hätte sich zumindest von W. den Fahrzeugbrief zeigen lassen müssen.
Da er insoweit W. blind vertraute, muss er den Citroen wieder herausgeben
(BGH, VIII ZR 184/05// SVR 2006, 460).

mid/win

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