Recht: Nachbesserungen nach Autokauf im Internet

Bei Nachbesserungsarbeiten an einem Gebrauchtwagen dürfen
für den Käufer keine Transport- oder Wegekosten entstehen. Dies gilt auch
für den Autokauf via Internet.

Reparaturen am Standort ausführen

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat nach
einem Bericht der Zeitschrift „kfz-betrieb“ entschieden, dass die
Reparaturen am aktuellen Standort des Autos stattfinden müssen. Dies ist in
der Regel nicht der Ort des Kaufes, sondern der Wohnort des Käufers.

Ein Mann aus München hatte von einem Händler in Chemnitz ein Auto gekauft
und wollte Nachbesserungsarbeiten durchführen lassen, und zwar in München.
Als der Händler ablehnte, trat der Kunde vom Vertrag zurück. Zu Recht, wie
das Gericht entschied (Az: 15 U 2190/05).

mid/sas

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