Strengere Auflagen für Berliner Kutscher

Die Droschkenkutscher genießen in Berlin einen Sonderstatus. Die von Pferden gezogenen Gespanne verbreiten mitten in der Großstadt ein bisschen altertümliche Romantik und sind für viele Touristen ein entscheidender Anziehungspunkt.

Für mehr Verkehrssicherheit und Tierschutz hat der Senat nun aber die Regeln für Fahrten durch die Hauptstadt verschärft.

So müssen die Kutscher der zahlreichen Droschken zwischen Alexanderplatz und Siegessäule ab sofort einen Kfz-Führerschein besitzen, bisher war lediglich ein Fahrabzeichen der Reiterverbände mit Kenntnissen der Straßenverkehrsordnung erforderlich. Zudem wird künftig ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, außerdem ist die entsprechende Sachkunde im Umgang mit Pferden und Fuhrwerken nachzuweisen. Darüber hinaus müssen die Kutscher auch die Einsatzdauer und Pausenzeiten ihrer Pferde dokumentieren. Mit diesen „Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe“ reagiert der Senat auf erhebliche Mängel in Bezug auf Tierschutz und Verkehrssicherheit, die im vergangenen Jahr festgestellt wurden.

Unter anderem ist eine Stute bei warmen Sommertemperaturen erschöpft zusammengebrochen, zum Jahresende ist ein Pferdegespann auf offener Straße durchgegangen. Solche Probleme sollen nun der Vergangenheit angehören und die lange Berliner Tradition des Kutscher-Handwerks fortsetzten. Dieses hat im Jahr 1928 auch über die Landesgrenzen hinweg Berühmtheit erlangt, als Gustav Hartmann aus Protest gegen die steigende Zahl motorisierter Kraftfahrzeuge mit seinem Pferdegespann nach Paris gefahren ist. Für die Fahrt mit dem 2 PS starken Gefährt brauchte der auch als „Eiserner Gustav“ bekannte Kutscher rund zwei Monate, den Fortschritt der Mobilisierung konnte er aber nicht stoppen.

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