Tipps für die Autofahrt in der Silvesternacht

Die meisten Deutschen lassen ihr Auto in der Silvesternacht stehen, um mit einem Sekt auf das neue Jahr anzustoßen und um ihr Fahrzeug vor Schäden durch Feuerwerkskörper zu bewahren. Wer dennoch zum Jahreswechsel nicht auf das Auto verzichten kann, sollte mehr Zeit einplanen, empfiehlt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Feiernde Menschen auf den Straßen können den Verkehr ebenso aufhalten wie Feuerwerke und Polizeikontrollen.

Gerade in der Silvesternacht ist es wichtig, ständig bremsbereit zu sein, da die Wahrscheinlichkeit, alkoholisierten Fußgängern zu begegnen, deutlich höher ist als sonst. Auch mit Feuerwerk müssen Autofahrer zum Jahreswechsel rechnen. Auf plötzliches Licht und Blendung sollte man daher ebenso vorbereitet sein wie auf laute Geräusche. Bemerkt man Vorbereitungen zu einem Feuerwerk, sollte man nicht weiterfahren, sondern abwarten, bis die Raketen wieder zu Boden gefallen sind, damit sie nicht auf das Auto fallen, rät der AvD. Wer mit mehreren Menschen zu einer Feier fährt, sollte vorher klären, wer nüchtern bleibt und anschließend die anderen wieder zurückfährt.

Am sichersten vor Feuerwerksschäden ist das Auto in der Garage. Wer keine hat oder woanders zu Besuch ist, sollte einen Parkplatz abseits belebter Straßen suchen. Entstehen dennoch durch Raketen und Böller Brand- oder Explosionsschäden am Auto, kommt dafür in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Sie zahlt auch für durch Feuerwerkskörper zerbrochene Scheiben. Die Vollkaskoversicherung springt darüber hinaus ein, wenn das Auto von Unbekannten mutwillig beschädigt wurde oder herabfallende Raketen das Auto verbeult haben. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschädigung unmittelbar durch mechanische Gewalt eingetreten ist. Landet eine noch glimmende Rakete auf dem Lack oder dem Cabrioverdeck, ist der so genannte Seng- oder Schmorschäden nicht abgedeckt.

Bei einer Regulierung von Schäden über die Vollkasko sollte daher vorab geprüft werden, ob Selbstbehalt und Prämienerhöhung insgesamt nicht teurer sind als die Schadenbehebung selbst, empfiehlt AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker. Der Vorfall sollte aber in jedem Fall der Polizei angezeigt werden. Wird der Täter ermittelt, muss er natürlich für den Schaden aufkommen.

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