VdM: Bis zu zehn Prozent der Kinder im Auto nicht gesichert

Trotz immer besserer Rückhaltsysteme werden nach Angaben des Verbandes der Motorjournalisten (VdM) bis zu zehn Prozent der im Auto mitfahrenden Kinder überhaupt nicht und etwa die Hälfte der Sechs- bis Zwölfjährigen nur unzureichend gesichert.

Der VdM appelliert aus Anlass der geänderten Straßenverkehrsordnung, nach der ab heute (8. April 2008) vor 1995 hergestellte Auto-Kindersitze in Deutschland nicht mehr verwendet werden dürfen, an alle Erwachsenen, mitfahrende Kinder auch auf kurzen Strecken wie etwa auf dem Weg zur Schule vorschriftsmäßig zu sichern und nicht mit veralteter Technik an Sicherheit zu sparen.

Siebenfach höheres Risiko

„Nicht angeschnallte Kinder haben ein siebenfach höheres Risiko, bei einem Unfall schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden“, sagt VdM-Vorsitzender Ernst Haack. Experten schätzten, dass von jährlich etwa 50 im Auto getöteten und 10 000 teils schwer verletzten Kindern ein Drittel wegen unzureichender oder fehlender Rückhaltevorrichtungen zu Schaden kommt.

Der Schoß eines Erwachsenen…

Besonders gefährlich sei es, wenn Kinder im Auto auf dem Schoß von Erwachsenen sitzen. „Ein Erwachsener hat bei weitem nicht die Kraft, das Kind bei einem Unfall festzuhalten. Bei einem Aufprall mit 50 Stundenkilometern werde ein ungesichertes achtjähriges Kind mit dem 25-fachen des eigenen Körpergewichts nach vorne geschleudert und könne von einem Erwachsene nicht mehr gehalten werden. Werde zusätzlich ein Dreipunktgurt gemeinsam als vermeintlicher Schutz genutzt, bedeute sogar eine tödliche Falle, wenn der Erwachsene durch die Wucht des Aufpralls das Kind erdrückt.

Gesetzliche Verankerung

Rückhaltesicherungen für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr und einer Größe von 150 Zentimetern sind in der Bundesrepublik Deutschland seit 1993 gesetzlich vorgeschrieben. Wer Kinder im Auto ab heute auf den veralteten und nicht mehr zugelassenen Sitzen mitfahren lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro. Den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen die Sitze, deren ECE-Prüfzeichen mit 03 oder 04 beginnt. Steht am Anfang der Prüfnummer 00, 01 oder 02, muss der Sitz durch einen neuen ersetzt werden. Gleichzeitig appelliert der VdM an alle Eltern, durch Anlegen des eigenen Gurts den Kindern ein Vorbild zu sein.

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