Verkehrsjuristen wollen Langstrecken-Überwachung von Rasern

Für eine Erprobung der Langstrecken-Tempokontrolle von Autofahrern hat sich der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar ausgesprochen. Die sogenannte „Section Control“ soll nach Willen der Experten zunächst testweise in einem Bundesland eingeführt werden. Die Empfehlungen der Verkehrsjuristen, Polizeiexperten und Unfallforscher sind nicht bindend, werden aber häufig von der Politik in der Gesetzgebung berücksichtigt.

Bei der bereits unter anderem in Österreich eingesetzte Messmethode wird das Fahrzeug am Anfang und am Ende eines Streckenabschnittes von meist mehreren Kilometern fotografiert. Anhand der zwischen den beiden Aufnahmen vergangenen Zeit wird die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Liegt der Wert über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, muss der Fahrer Bußgeld zahlen. Für den Beschluss zum Praxistest hatte sich nur eine knappe Mehrheit gefunden. Denn Datenschützer kritisieren, dass bei dem Verfahren auch unschuldige Verkehrsteilnehmer regelmäßig unter Generalverdacht gestellt würden. Für eine bundesweite Einführung der Section Control müssten nach Ansicht der Experten mehrere Bedingungen erfüllt sein, um die Regelung verfassungskonform zu gestalten.

So dürfte die Überwachung nur an Unfallschwerpunkten zum Einsatz kommen und müsste zudem durch ein Schild angekündigt werden. Die erhobenen Daten dürften zudem ausschließlich zur Geschwindigkeitsüberwachung dienen und müssten nach Abschluss der Messung automatisch gelöscht werden. Der Verkehrsgerichtstag behandelte aber noch ein weiteres Thema mit Sprengkraft: den Gesundheitstest für Auto- und Motorradfahrer im Rahmen der ab 2013 verpflichtenden regelmäßigen Neubeantragung des Führerscheins. Die Experten sprachen sich dabei gegen diese von einer EU-Richtlinie allen Mitgliedsstaaten eingeräumte Möglichkeit aus. Im Einzelfall soll die Neuausstellung aber an Auflagen geknüpft werden können, etwa an die ausschließliche Fahrt bei Tageslicht oder im Umkreis der Wohnung. Außerdem sprachen sich die Experten dafür aus, den maximal möglichen Zeitraum von 15 Jahren als Turnus bei der Neubeantragung auszuschöpfen. Darüber hinaus halten die Verkehrsexperten aus Recht und Politik eine Vereinfachung des bestehenden Punktesystems für sinnvoll.

Auch für den Radverkehr gab es Vorschläge: eine bessere Radler-Ausbildung an Schulen, die Einführung neuer Regeln für das Fahrradparken und eine Empfehlung zum Tragen eines Fahrradhelmes.

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