Vorsicht vor überzogenen Abschleppkosten

Vor viel zu hohen Rechnungen von privaten Abschleppunternehmen warnt jetzt der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Immer mehr Unternehmen spezialisieren sich laut des Clubs auf das Abschleppen von unrechtmäßig parkenden Pkw auf privaten Grundstücken, wie zum Beispiel auf Supermarkt- oder Krankenhausparkplätzen. Beim Abholen fordern die Firmen dann sehr hohe Gebühren und drohen bei Nicht-Bezahlen mit der Einbehaltung des Pkw. In solchen Fällen sollte der Betroffene die Rechnung nur unter Vorbehalt bezahlen, erklärt die AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker. Dies muss auch auf der Quittung vermerkt sein. Ist die Rechnung sehr hoch, kann man diese im Anschluss gerichtlich prüfen lassen. Generell droht in der vorweihnachtlichen Zeit mit Advents- und Weihnachtsmärkten eine akute Parkplatznot und bei Abschleppdiensten herrscht Hochkonjunktur.

Der Auto Club Europa (ACE) weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass neben den Abschleppkosten auch noch Bußgelder für den Falschparker anfallen. Diese variieren zwischen zehn und 50 Euro, wobei bei der Höchststrafe auch ein Punkt in Flensburg fällig wird. Das Maximum an Bußgeld sowie den Punkt kassieren Parker für das Versperren einer Feuerwehrzufahrt. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge dürfen in der Regel abgeschleppt werden, auch wenn sie niemanden behindern, erklärt Volker Lempp vom ACE. Auch wenn die Parkdauer auf einem rechtmäßigen Parkplatz überschritten wurde, kann ein Abschleppen angeordnet werden. Dagegen schützen kann man sich, indem man seine Handynummer sowie den Ort des Verbleibes auf einen Zettel schreibt und diesen gut leserlich hinter der Windschutzscheibe platziert. Geht aus der Ortsangabe hervor, dass der Fahrer unverzüglich kommen könnte, um das Fahrzeug wegzufahren, muss die Polizei zum Telefonhörer greifen.

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