Händler AGB

(Stand 01.04.2022)

Händler-Vereinbarung

zwischen

der auto.de Media GmbH, Thomaskirchhof 20, 04109 Leipzig

– nachfolgend „auto.de Media“ genannt –

und

der auto.de Handels GmbH, Thomaskirchhof 20, 04109 Leipzig

– nachfolgend „auto.de Handels“ genannt –

und

dem jeweiligen Händler innerhalb dieser Registrierung / Vereinbarung

– nachfolgend „Händler“ genannt –

 

Die Vorgenannten werden nachfolgend einzeln auch als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

 

Präambel

Der Händler beauftragt auto.de Handels mit der Vermittlung von Kraftfahrzeugen über die von der auto.de Media unter der Domain www.auto.de betriebene Plattform („Plattform“) ausschließlich an für die Plattform registrierte Unternehmer und Verbraucher („Kunden“). Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt:

§ 1       Vermittlung von Kraftfahrzeugen durch auto.de Handels

1.1          auto.de Handels ermöglicht dem Händler über die Plattform das Angebot und – soweit dies ermöglicht wird – den Verkauf von Kraftfahrzeugen, die den in Anlage 1 – Anforderungen aufgeführten Anforderungen entsprechen („Kraftfahrzeuge“), an Kunden. Ferner kann es auto,de Handels dem Händler ermöglichen, Kunden die vom Händler über die Plattform angebotenen Kraftfahrzeuge reservieren zu lassen („Reservierung“).

1.2          Das Angebot und der Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie das Angebot von Reservierungen über die Plattform erfolgen stets durch den Händler im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und unter freier Bestimmung der jeweils geltenden Preise. Die Regelungen der §§ 5.4 bis § 5.7 bleiben unberührt.

1.3          Zum Zwecke der Vermittlung von Angeboten und ggf. von Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge vermittelt die auto.de Handels für den Händler das Recht, die von der auto.de Media betriebene Plattform für die Vermittlung von Angeboten und ggf. von Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge zu nutzen. Mit Abschluss dieses Vertrages ist die auto.de Media verpflichtet, ihre Leistungen gegenüber dem Händler selbständig und eigenverantwortlich zu erbringen.

1.4          Für die Vermittlung der Nutzungsmöglichkeit gemäß § 1.3 hat der Händler an auto.de Handels eine Vergütung zu zahlen. Art und Höhe der Vergütung sowie die Modalitäten der Abrechnung sind in Anlage 2 – Vergütung festgelegt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Händler der auto.de Media keine Vergütung für die Nutzung der Plattform schuldet.

1.5          Der Händler stimmt zu, dass Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kraftfahrzeugen durch den Händler über die Plattform eines Online-Zahlungsdiensteanbieters abgewickelt werden kann. Dies kann voraussetzen, dass der Händler ein – gegebenenfalls kostenpflichtiges – Online-Konto beim Zahlungsdiensteanbieter anlegt und mit diesem eine entsprechende Vereinbarung abschließt. Derzeit ist die Software-Plattform „Stripe“ der Stripe, Inc. bzw. deren verbundenen Unternehmen (zusammen „Stripe“) an die Plattform angebunden. In diesem Zusammenhang erfordert die Nutzung der Plattform derzeit die Eröffnung eines Stripe-Kontos unter Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit Stripe. Die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages aktuelle Fassung dieser Nutzungsvereinbarung ist unter der Bezeichnung „Vereinbarung über durch Connect verbundene Konten“ abrufbar unter https://stripe.com/de/connect-account/legal. Der Händler erkennt an, dass auto.de Handels und auto.de Media für die vom jeweiligen Zahlungsdiensteanbieter angebotenen Leistungen oder dessen Handlungen nicht verantwortlich sind und dass eine Vertrags- und/oder Leistungsbeziehung zwischen auto.de Handels bzw. auto.de Media und dem Händler insofern nicht zustande kommt. Insbesondere ist der Zahlungsdiensteanbieter allein verantwortlich für die Erfüllung des mit dem Händler geschlossenen Vertrags, die Erbringung von Leistungen, die Rechnungsstellung, die Vereinnahmung von Zahlungen sowie die Auszahlung an den Händler. Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass sich auto.de Handels die durch den Händler gegenüber auto.de Handels im Zusammenhang mit diesem Vertrag geschuldeten Zahlungen, insbesondere Provisionen, direkt vom Zahlungsdiensteanbieter auszahlen lässt.

1.6          Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind etwaige zwischen der auto.de Handels und dem Händler abgeschlossene Kaufverträge über Kraftfahrzeuge. Wenn und soweit die auto.de Handels Kraftfahrzeuge vom Händler zum Zwecke des Weiterverkaufs kaufen möchte, werden die auto.de Handels und der Händler gesonderte Kaufverträge abschließen. Die auto.de Handels und der Händler sind sich darüber einig, dass ein Kauf von Kraftfahrzeugen durch die auto.de Handels vom Händler nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil der Händler die auto.de Handels zuvor mit der Vermittlung eines Angebots auf der Plattform beauftragt hat.

§ 2        Zusätzliche über die Plattform vertriebene Leistungen

2.1          Es steht auto.de Handels und auto.de Media frei, zusätzliche Leistungen und Produkte in Zusammenhang mit dem Verkauf von Kraftfahrzeugen durch den Händler, wie etwa deren Zulassung und Auslieferung oder Finanzierung oder Garantien, („zusätzliche Leistungen“) selbst im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anzubieten bzw. Dritten („Drittanbieter“) diese Möglichkeit zu gewähren. Vertragspartner des Kunden in Zusammenhang mit diesen zusätzlichen Leistungen ist stets derjenige, der auf der Plattform als Anbieter bezeichnet ist, also auto.de Handels oder der entsprechende Drittanbieter, auto.de Handels. Der Händler erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten und Händlerinformationen zur Erfüllung und Durchführung des Vertrages über die zusätzliche Leistung an den jeweiligen Vertragspartner übermittelt und von diesem genutzt werden.

2.2          Wenn und soweit ein Vertrag über eine zusätzliche Leistung einen mit dem Kaufvertrag über das Kraftfahrzeug verbundenen und/oder zusammenhängenden Vertrag darstellt, lässt der Händler die sich gegebenenfalls aus dieser Verbindung ergebenden Rechtsfolgen, insbesondere Widerrufs- und Einwendungsdurchgriffe gemäß §§ 358 ff. BGB, gegen sich gelten.

2.3          Sofern der Kunde über die Plattform zugleich mit seinem Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Händler über ein von diesem auf der Plattform eingestelltes Kraftfahrzeug bei einem Drittanbieter eine Finanzierungsanfrage stellt, steht die Wirksamkeit des Kaufvertrages unter der aufschiebenden Bedingung des Zugangs einer Finanzierungszusage des Dritten beim Händler. Sowohl der Händler als auch der Kunde sind zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, sofern nicht bis spätestens zum Ablauf von zehn (10) Werktagen nach Abgabe des Angebots durch den Kunden die Finanzierungszusage des Dritten dem Händler zugeht. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn vor Zugang der Erklärung des Rücktritts bei der anderen Partei die Finanzierungszusage des Dritten dem Händler zugegangen ist.

2.4          Sofern der Kunde über die Plattform im Hinblick auf ein über die Plattform beim Händler gekauftes Kraftfahrzeug bei auto.de Handels oder einem Drittanbieter ergänzende Leistungen wie etwa dessen Zulassung oder Auslieferung bezieht, wird der Händler auto.de Handels oder den Drittanbieter sowie deren jeweilige Unterauftragnehmer in angemessenem Umfang bei der Erbringung dieser Leistungen unterstützen. Hierzu gehören insbesondere die Vereinbarung von Terminen sowie die Gewährung des Zugangs und die Ermöglichung der Abholung des Kraftfahrzeugs am Geschäftssitz des Händlers bzw., soweit der Händler mehrere Filialen unterhält, in der im Bestellprozess angegebenen Filiale während der üblichen Geschäftszeiten.

§ 3        Leistungen von Vicus Media

3.1          Für den Zugang zur Plattform stellt auto.de Media dem Händler einen Händler-Account („Händler-Portal“) und, ohne hierzu verpflichtet zu sein, über entsprechende App-Stores für den Händler unentgeltlich eine Applikation für von auto.de Media bestimmte mobile Geräte („App“) bereit.

3.2          auto.de Media wird sich mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand bemühen, dem Händler die Plattform, das Händler-Portal und ggf. die App in einer für den Verkauf von Kraftfahrzeugen geeigneten Weise zur Verfügung zu stellen und die fehlerfreie Übermittlung von Erklärungen sowie sonstigen Informationen oder Daten im Sinne des § 5.1 im Rahmen der Nutzung der Plattform, des Händler-Portals und der App durch den Händler zu gewährleisten, wobei auto.de Media allerdings keine Verantwortung für die telekommunikative Übermittlung übernimmt. Weitergehende Pflichten im Hinblick auf die Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Funktionsfähigkeit übernimmt auto.de Media nicht.

3.3          auto.de Media betreibt die Plattform, das Händler-Portal, die App sowie sonstige, dem Händler im Zusammenhang mit diesem Vertrag bereitgestellte Leistungen als Standard-Leistungen für eine Vielzahl von Personen und stellt diese dem Händler daher in ihrer jeweils allgemein bereitgestellten Fassung zur Verfügung. auto.de Media ist bemüht, die Plattform, das Händler-Portal und die App einschließlich von Schnittstellen fortwährend weiter zu entwickeln. Soweit die Plattform, das Händler-Portal, die App oder sonstige Leistungen wesentlich zum Nachteil des Händlers geändert werden, wird auto.de Media den Händler hierüber mindestens dreißig (30) Tage vorab informieren. Die Informationspflicht besteht nicht, soweit Änderungen nach vernünftiger Einschätzung von auto.de Media erforderlich sind, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen oder die Sicherheit der Plattform, von auto.de Media, mit von auto.de Media verbundenen Unternehmen, des Händlers oder Dritten zu gewährleisten. Soweit eine Änderung der Plattform, des Händler-Portals, der App oder sonstiger Leistungen eine Änderung dieses Vertrags erfordert, findet § 13 Anwendung.

3.4          auto.de Media ist berechtigt, seine verbundenen Unternehmen und jegliche anderen Unterauftragnehmer bei der Erbringung von Leistungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einzusetzen.

§ 4        Vertriebsinformationen und allgemeine Geschäftsbedingungen

4.1          Der Händler stellt auto.de Media für jedes von ihm über die Plattform angebotene Kraftfahrzeug über das Händler-Portal und/oder über die App entsprechend den dort hinterlegten Vorgaben zutreffende, vollständige, aktuelle und sämtlichen rechtlichen Anforderungen entsprechende Vertriebsinformationen sowie für das Angebot und den Verkauf sämtlicher von ihm über die Plattform angebotener Kraftfahrzeuge geltende, rechtskonforme allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen zur Verfügung. auto.de Media ist jederzeit berechtigt, gegenüber dem Händler nach billigem Ermessen und mit angemessenem Vorlauf besondere Anforderungen an den Gegenstand und Umfang der Vertriebsinformationen sowie an das Format und die Art der Übermittlung an auto.de Media zu stellen.

4.2          Soweit erforderlich, um die Einhaltung der Anforderungen aus § 4.1 weiterhin sicherzustellen, wird der Händler auto.de Media jeweils neue oder aktualisierte Vertriebsinformationen, allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Datenschutzerklärungen zur Verfügung stellen. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht des Händlers, das Angebot von Kraftfahrzeugen sofort, nachdem diese beim Händler nicht mehr verfügbar sind, von der Plattform zu entfernen.

§ 5        Verkauf und Reservierung von Kraftfahrzeugen

5.1          Soweit auto.de Media im Rahmen der Plattform dem Händler die Abgabe von Erklärungen gegenüber und/oder die Übermittlung von sonstigen Informationen oder Daten an Kunden bzw. Kunden die Abgabe von Erklärungen gegenüber dem und/oder die Übermittlung von sonstigen Informationen oder Daten an den Händler ermöglicht, handelt auto.de Media stets lediglich als Bote. Dies schließt insbesondere auch die Abgabe bzw. Übermittlung etwaiger Erklärungen, Informationen und Daten im Zusammenhang mit einer Finanzierung durch Kunden von beim Händler über die Plattform gekauften Kraftfahrzeugen ein.

5.2          Der Vertragsschluss über den Kauf und die Reservierung von Kraftfahrzeugen über die Plattform durch Kunden beim Händler ist technisch stets in der Weise ausgestaltet, dass der Kunde gegenüber dem Händler ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrags abgibt, das der Händler durch Erklärung gegenüber dem Kunden annimmt. auto.de Media kann den Angebotsprozess technisch nach eigenem Ermessen in der Weise ausgestalten, dass (i) der Kunde sein Angebot unmittelbar online abgibt und/oder (ii) der Kunde einen unverbindlichen Angebotsvorschlag per E-Mail anfordern und daraufhin schriftlich ein entsprechendes Angebot abgeben kann. In beiden vorgenannten Fällen erfolgt die Angebotsabgabe durch den Kunden über die Plattform und nicht unmittelbar an den Händler. Der Händler weist auto.de Media als Bote zur Übermittlung entsprechender Erklärungen, Informationen und Daten an.

5.3          Bereits mit dem Einstellen eines Kraftfahrzeuges auf der Plattform zum Verkauf erklärt der Händler die Annahme des ersten, ihm über die Plattform übermittelten Angebots eines Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über das Kraftfahrzeug zu den vom Händler auf der Plattform hierfür angegebenen Bedingungen. Der Händler ist solange an seine Annahmeerklärung gebunden, bis er das Kraftfahrzeug von der Plattform entfernt hat. Nach Eingang des entsprechenden Angebots eines Kunden übermittelt auto.de Media als Bote die Annahmeerklärung des Händlers an den Kunden.

5.4          Mit dem Einstellen eines Kraftfahrzeuges auf der Plattform zum Verkauf gibt der Händler seinen Wunsch-Verkaufspreis an, zu dem das Kraftfahrzeug nach seinen Vorstellungen im besten Fall an einen Kunden verkauft werden soll („Höchstverkaufspreis“). Zugleich gibt der Händler einen Mindestverkaufspreis an, zu dem das Kraftfahrzeug mindestens an einen Kunden verkauft werden soll („Mindestverkaufspreis“).

5.5          Der Händler weist auto.de Media als Bote an, auf der Plattform zunächst stets den Höchstverkaufspreis gegenüber Kunden anzugeben, jedoch keinen über dem Höchstverkaufspreis liegenden Verkaufspreis. Sollte sich dieser Höchstverkaufspreis nicht realisieren lassen, ist auto.de Media als Bote des Händlers befugt, von dem Höchstverkaufspreis entsprechend den Marktgegebenheiten sukzessive nach unten abzuweichen, jedoch nicht unter den vom Händler vorgegebenen Mindestverkaufspreis. Sollte sich auch der Mindestverkaufspreis auf der Plattform nicht realisieren lassen, so informiert auto.de Media den Händler hierüber.

5.6          Dem Händler steht es frei, den Mindestverkaufspreis und den Höchstverkaufspreis jederzeit nach oben oder unten abzuändern bzw. anzupassen. Die Weisungen des Händlers zur Preisanpassung gegenüber auto.de Media als Boten gelten jeweils innerhalb des Rahmens, den der Händler durch den jeweils gültigen Höchstverkaufspreis und Mindestverkaufspreis vorgegeben hat.

5.7          Soweit auto.de Media den Händler bei der Preisfindung zu Höchstverkaufspreis und Mindestverkaufspreis unterstützt, handelt es sich hierbei ausschließlich um unverbindliche Preisempfehlungen, an die der Händler nicht gebunden ist.

5.8          auto.de Media stellt dem Händler die Plattform zur Verfügung. Der Händler erkennt an, dass weder eine Vertrags- und/oder Leistungsbeziehung zwischen auto.de Media und dem Kunden über Kraftfahrzeuge zustande kommt noch auto.de Media eine Verantwortlichkeit gleich welcher Art für die vom Händler gegenüber dem Kunden geschuldete Leistungserbringung und insbesondere für die Kraftfahrzeuge übernimmt. Insbesondere ist der Händler allein verantwortlich für die Erfüllung von mit Kunden geschlossenen Kaufverträgen, die Übergabe der Kraftfahrzeuge, die Rechnungsstellung, die Vereinnahmung von Zahlungen sowie die Abwicklung von Widerrufen aufgrund von Verbraucherrechten, Mängelgewährleistung und Rückerstattungen.

5.9          Der Händler ist gegenüber auto.de Media verpflichtet, sämtliche mit Kunden über die Plattform geschlossenen Kaufverträge ordnungsgemäß zu erfüllen.

5.10      Sämtliche vom Händler bereitgestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen und von diesem über den Verkauf von Kraftfahrzeugen über die Plattform mit Kunden abgeschlossenen Verträge müssen in vollem Umfang in Einklang mit den Regelungen dieses Vertrages stehen und die Bestimmungen in §§ 2 (Reservierung von Fahrzeugen); 3 (Bestellung von Fahrzeugen; Vertragsschluss); 4 (Angebotsvorschlag des Händlers) und 7.1 (Zahlungsmodalität) von Anlage 3 – Muster-Endkundenbedingungen („Muster-Endkundenbedingungen“) jeweils ihrem vollen Inhalt nach enthalten.

5.11      Der Händler ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Bestimmungen der Muster-Endkundenbedingungen ganz oder auszugsweise unmittelbar in allgemeine Geschäftsbedingungen für die Plattform und von diesem mit Kunden über die Plattform abgeschlossene Verträge zu übernehmen, wobei ausschließlich der Händler für die Vereinbarkeit der entsprechenden Vereinbarungen mit seinen Pflichten aus diesem Vertrag und mit geltendem Recht verantwortlich bleibt. Insbesondere ist ausschließlich der Händler verantwortlich und sichert hiermit zu, dass die gegenüber dem Kunden durch den Händler zu erbringenden Widerrufsbelehrungen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Widerrufsbelehrung der Muster-Endkundenbedingungen dient ausschließlich als Muster. auto.de Media übernimmt keine Haftung für die Wirksamkeit der Muster-Endkundenbedingungen sowie für die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung.

5.12      Soweit aufgrund der Aktualisierung der Vertragsbestimmungen gemäß § 13, insbesondere bei Vertragsänderungen und -ergänzungen, gem. § 5.10 verpflichtende Regelungen der Muster-Endkundenbedingungen geändert werden, wird der Händler die erforderlichen Änderungen innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Wirksamwerden der Änderung in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Plattform umsetzen und diese auto.de Media gemäß § 4.2 zur Verfügung stellen.

5.13      Im Falle der Reservierung ist der Händler während des vereinbarten Zeitraums verpflichtet, das reservierte Kraftfahrzeug nicht anderweitig zu verkaufen. Ferner ist der Händler verpflichtet, ein Kaufangebot des Kunden über die Plattform innerhalb des Reservierungszeitraums zu den zum Zeitpunkt der Reservierung maßgeblichen Konditionen anzunehmen.

§ 6        Nutzung der Leistungen

6.1          Der Händler sichert gegenüber auto.de Handels und auto.de Media zu, beim Angebot und ggf. Verkauf von Kraftfahrzeugen über die Plattform, bei der Nutzung des Händler-Portals und der App sowie bei der Inanspruchnahme sonstiger dem Händler im Zusammenhang mit diesem Vertrag bereitgestellter Leistungen sämtliches anwendbare Recht, einschließlich des Produkthaftungs-, Produktsicherheits-, E-Commerce-, Datenschutz-, und Steuerrechts einzuhalten sowie insbesondere sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen auf eigene Kosten einholen und aufrechterhalten.

6.2          Der Händler verpflichtet sich gegenüber auto.de Handels und auto.de Media, keine Vertriebsinformation, allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Datenschutzerklärungen zur Verfügung zu stellen, deren Verwendung in Einklang mit Ziffer 7.2 zu einer Verletzung geltenden Rechts führt oder geistiges Eigentum, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, sonstige Rechte Dritter oder gegenüber Dritten bestehende Beschränkungen, insbesondere Geheimhaltungspflichten, verletzt und die Eingabe oder Übermittlung von anderen Informationen und Daten als solchen, die für eine dem Zweck der Plattform und/oder der App entsprechende Nutzung erforderlich sind, zu unterlassen.

6.3          auto.de Media gewährt dem Händler Zugang zur Plattform über den Händler-Account und ggf. über Schnittstellen sowie zur App unter Verwendung von Login-Daten. Der Händler wird seine Login-Daten stets geheim halten und auto.de Media umgehend nach Kenntniserlangung über jeden unberechtigten Zugriff informieren.

6.4          Der Händler wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um Gefährdungen der Sicherheit und Stabilität der Plattform und der Systeme von auto.de Media und dessen Unterauftragnehmern zu vermeiden und nicht unbefugt Informationen oder Daten abrufen, in die Software der Plattform eingreifen, in Datennetze von auto.de Media eindringen und keine Viren, Trojaner oder sonstigen Schadprogramme übermitteln.

6.5          Innerhalb des Händler-Portals und ggf. der App wird auto.de Media dem Händler die Nutzung der Plattform bzw. der App, einschließlich des Zugriffs auf die dort abrufbaren Informationen, Dokumente und andere Daten sowie der Abgabe von Willenserklärungen, insbesondere im Hinblick auf Änderungen dieses Vertrages, Vertragsabschlüsse mit Kunden und Kündigungen, im Rahmen eines Rollenkonzepts ermöglichen. Dies ermöglicht es dem Händler, verschiedene Personen zu benennen und diese jeweils zur Wahrnehmung spezifischer Funktionalitäten der Plattform bzw. der App zu berechtigen. Der Händler ist gegenüber auto.de Media in vollem Umfang für die Nutzung der Plattform sowie der App und Einhaltung dieses Vertrages in seiner jeweils geltenden Fassung durch die von ihm im Rahmen des Rollenkonzept benannten Personen verantwortlich. Der Händler sichert auto.de Media zu, dass die von ihm im Rahmen des Rollenkonzept benannten Personen gegenüber dem Händler in vollem Umfang zur Nutzung der Plattform bzw. der App im Rahmen der ihnen eingeräumten Zugriffs- und Nutzungsrechte befugt und insbesondere insoweit für den Händler zur rechtsverbindlichen Vertretung berechtigt sind, einschließlich der Berechtigung zum Abschluss von Verträgen. Die Verantwortlichkeit des Händlers für von ihm benannte Personen erlischt, sobald der Händler gegenüber auto.de Media in Textform das Erlöschen von dessen Handlungs- und Vertretungsbefugnis angezeigt hat.

6.6          Soweit der Händler über die Plattform den Austausch von Daten mit Dritten veranlasst, insbesondere über entsprechende Schnittstellen zu anderen Systemen, sichert der Händler gegenüber auto.de Media zu, dass er über sämtliche hierzu erforderlichen Berechtigungen verfügt und dies im Einklang mit sämtlichen Regelungen des anwendbaren Rechts erfolgt.

6.7          Der Händler wird auto.de Media umgehend informieren, sofern der Händler von Umständen und insbesondere von Vorkommnissen Kenntnis erlangt, die darauf schließen lassen, dass Vorgaben aus Ziffern 6.1 bis 6.6 möglicherweise nicht erfüllt sind. Der Händler wird auto.de Media ferner umgehend über Produktrückrufe informieren, die gegenwärtig oder in der Vergangenheit vom Händler über die Plattform angebotene oder verkaufte Kraftfahrzeuge betreffen, wenn und soweit er von diesen Produktrückrufen Kenntnis hat.

§ 7        Geistiges Eigentum

7.1          Mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben sämtliche Rechte des geistigen Eigentums und Urheberrechte vollumfänglich bei der entsprechenden Partei, ihren Drittlieferanten und Lizenzgebern.

7.2          Der Händler räumt auto.de Handels und auto.de Media und ihren Unterauftragnehmern das nicht-ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare und vergütungsfreie Recht ein, die vom Händler im Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Plattform insbesondere über das Händler-Portal und ggf. die App zur Verfügung gestellten Vertriebsinformationen, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen und Kennzeichen zum Zwecke der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag, des Betriebs der Plattform, des Marketings innerhalb und außerhalb der Plattform, insbesondere des Online- und Suchmaschinenmarketings, und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und behördlicher Anordnungen zu nutzen. Dies schließt das Recht zur technischen Bearbeitung ohne inhaltliche Änderungen und zur Nutzung dieser Bearbeitungen in dem in dieser Ziffer 7.2 festgelegten Umfang mit ein.

§ 8        Datenverarbeitung

Soweit künftige Leistungen von gegenüber auto.de Handels oder auto.de Media nach diesem Vertrag eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Händlers oder in gemeinsamer Verantwortlichkeit darstellen sollten, sind hierfür den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarungen zu schließen.

§ 9        Gewährleistung und Haftung

9.1          auto.de Handels und auto.de Media haften für und im Zusammenhang mit den von ihnen jeweils unter diesem Vertrag vereinbarten oder erbrachten Leistungen durch den Händler nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht eine Verletzung von Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung von gegenüber auto.de Handels bzw. auto.de Media auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.

9.2          Die Haftungsbeschränkung in § 9.1 findet keine Anwendung, (i) soweit die Haftung nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, insbesondere nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, (ii) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (iii) im Falle von durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, (iv) bei Arglist, sowie (v) im Falle der Nichteinhaltung einer vereinbarten Garantie.

9.3          Sämtliche Schadensersatzansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegen auto.de Handels bzw. auto.de Media entstehen, verjähren spätestens ein (1) Jahr nach Entstehen des jeweiligen Anspruchs und der Händler von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. § 199 Abs. 2, 3, 4 und 5 BGB bleiben unberührt.

9.4          Die Verjährungsverkürzung in § 9.3 gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Händlers, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der auto.de Handels oder der auto.de Media beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.5          Keine der Verpflichtungen von auto.de Handels bzw. auto.de Media aus diesem Vertrag begründet eine zugesicherte Eigenschaft oder anderweitige Garantie. auto.de Handels und auto.de Media schließen jede verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss bestehende Mängel aus.

9.6          Abweichend von den Regelungen in §§ 9.1, 9.2 und 9.3 schließt auto.de Media jede Gewährleistung und Haftung für und im Zusammenhang mit der Nutzung der App (soweit diese vorhanden) aus. Die Haftung von auto.de Media für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle des arglistigen Verschweigens von Mängeln bleibt hiervon unberührt.

9.7          Sämtliche in diesem § 9 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten von verbundenen Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführen, Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Unterlieferanten, Unterauftragnehmern und anderweitigen Hilfspersonen von auto.de Handels und auto.de Media.

§ 10      Haftungsfreistellung

10.1      Der Händler stellt auto.de Handels und auto.de Media sowie mit diesen verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, Schäden und Kosten (einschließlich Prozess- und Rechtsberatungskosten sowie Kosten für Gutachter) frei, die aus oder im Zusammenhang mit den folgenden Umständen geltend gemacht werden bzw. entstehen: (i) der Behauptung eines Dritten einschließlich einer Behörde, die sich darauf bezieht, dass Vorgaben oder Zusicherungen aus § 6 nicht erfüllt seien, (ii) dem Rückruf eines vom Händler über die Plattform angebotenen oder verkauften Kraftfahrzeugs, (iii) Ansprüchen von Kunden oder Dritten, die diese aus oder im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Nutzung von Kraftfahrzeugen oder sonstigen Leistungen des Händlers geltend machen, mit der Maßgabe, dass mögliche Regressansprüche des Händlers gegen auto.de Handels bzw. auto.de Media unberührt bleiben, sowie (iv) einem Verstoß des Händlers gegen diesen Vertrag.

10.2      Die Pflicht des Händlers zur Freistellung gemäß § 10.1 gilt nicht, soweit der Händler die Entstehung der entsprechenden Ansprüche, Schäden bzw. Kosten nicht zu vertreten hat.

§ 11      Löschung und Sperrung

11.1      auto.de Media ist berechtigt, vom Händler über die Plattform angebotene Kraftfahrzeuge zu löschen und/oder den Zugang des Händlers und von Kunden zu solchen Kraftfahrzeugen zu sperren, wenn und soweit im Hinblick auf Kraftfahrzeuge die Anforderungen aus § 4 (Vertriebsinformationen und -inhalte, allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen) und/oder Ziffern 6.1 und 6.2 (Rechtmäßigkeit) nicht erfüllt sind oder Kraftfahrzeuge von einem Produktrückruf betroffen sind.

11.2      Ferner ist auto.de Handels bzw. auto.de Media berechtigt, vollständig oder teilweise den Zugang des Händlers und von Kunden zu vom Händler über die Plattform angebotenen Kraftfahrzeugen zu sperren oder die Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag, einschließlich der Nutzungsmöglichkeit der Plattform, des Händler-Portals und/oder der App auszusetzen, sofern der Händler seinen Zahlungspflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise nicht nachkommt, seine sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in wesentlicher Weise verletzt, eine solche Sperrung aufgrund rechtlicher Vorgaben erforderlich ist oder aufgrund einer Reputationsverletzung von auto.de Handels bzw. auto.de Media durch die Verletzung einer Verpflichtung aus dem Vertrag durch den Händler.

§ 12      Kündigung

12.1      Dieser Vertrag kann von jeder Partei jeweils schriftlich unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

12.2      Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Zu den Gründen, die auto.de Handels und auto.de Media zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, zählen unter anderem alle Umstände, die auto.de Handels bzw. auto.de Media dazu berechtigen, den Zugang des Händlers zur Plattform ganz zu blockieren oder die Bereitstellung von Leistungen gemäß diesem Vertrag auszusetzen.

§ 13      Vertragsänderungen

13.1      auto.de Handels und auto.de Media sind jederzeit zur Änderung dieses Vertrags berechtigt. Die Änderung erfolgt entweder mittels einer ausdrücklichen Zustimmung des Händlers oder, sofern die Änderung nicht die Hauptleistungspflichten von auto.de Media und/oder des Händlers oder weitreichend die Belange des Händlers berühren, wie folgt: Sie wird dem Händler die geänderten Vertragsbedingungen mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor Inkrafttreten schriftlich oder in elektronischer Form mitteilen. Die geänderten Vertragsbedingungen werden wirksam, wenn der Händler diesen nicht innerhalb der oben genannten Frist schriftlich oder in elektronischer Form widerspricht. auto.de Handels und auto.de Media werden den Händler auf diese Folgen im Rahmen der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs durch den Händler gegen die Vertragsänderung sind auto.de Handels und auto.de Media zur Kündigung dieses Vertrags frühestens zum mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vertragsänderung berechtigt, wenn auto.de Handels bzw. auto.de Media dessen Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. Sonstige Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.

13.2      Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages der Schriftform oder der Textform. Dies gilt auch für die Änderung der Formklausel selbst.

§ 14      Vertraulichkeit

14.1      Der Inhalt dieses Vertrags sowie alle sonstigen Informationen, die einer Partei im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung dieses Vertrags mittelbar oder unmittelbar von der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden, sind vertraulich zu behandeln, mit angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen zu schützen und nicht für außerhalb dieses Vertragsgegenstandes liegende Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe oder Offenlegung ist nur gegenüber solchen Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmern oder Beratern und deren jeweilige Mitarbeitern zulässig, die ihrerseits nicht weniger strengen Vertraulichkeitspflichten und Nutzungsbeschränkungen unterliegen als in diesem Vertrag vereinbart, und die diese Informationen für die Durchführung dieses Vertrags benötigen.

14.2      Die Beschränkungen gemäß § 14.1 gelten nicht, soweit die Information für Kunden bzw. sonstige Dritte bestimmt ist, bereits öffentlich bekannt ist, von Dritter Seite ohne Pflichtverletzung bekannt gemacht wird oder einer gesetzlichen Pflicht bzw. gerichtlicher / behördlicher Anordnung zur Offenlegung unterfällt.

14.3      Die Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dieses § 14 gilt für drei (3) Jahre über die Beendigung dieses Vertrags hinaus.

§ 15      Übertragung

auto.de Handels und auto.de Media sind jeweils berechtigt, diesen Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen. Ist der Händler mit der Übertragung nicht einverstanden, kann er sich gemäß § 12.1 von diesem Vertrag lösen.

§ 16      Beschwerdemanagementsystem, Mediation

16.1      auto.de Media stellt ein Beschwerdemanagementsystem zur Verfügung.

16.2      Für den Fall von Meinungsverschiedenheiten über die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag vereinbarem die Parteien, die Angelegenheit einem von den Parteien einvernehmlich bestellten unabhängigen Sachverständigen zur Entscheidung vorzulegen. Können sich die Parteien nicht auf die Person des unabhängigen Sachverständigen einigen, wird dieser vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig bestimmt. Die Kosten des Sachverständigen werden zwischen den Parteien hälftig geteilt; jede Partei trägt ihre eigenen (Beratungs-)Kosten selbst. Das Recht der Parteien, das zuständige staatliche Gericht anzurufen, bleib hiervon unberührt.

16.3      Die Teilnahme am Beschwerdemanagementsystem oder an einem Mediationsverfahren schränkt nicht das Recht der Parteien ein, vor den Gerichten Klage zu erheben.

§ 17      Teilunwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrags.

§ 18      Rechtswahl

Auf diesen Vertrag und die aus diesem Vertrag zwischen den Parteien entstehende Geschäftsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss aller internationalen und supernationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere das Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG), Anwendung.

§ 19      Gerichtsstand, Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages und/oder im Hinblick auf die Gültigkeit dieses Vertrages ergeben, ist Leipzig. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig.

 

 

Anlage 1

Anforderungen an Kraftfahrzeuge

zur

Händler-Vereinbarung (Stand: 01.04.2022).

Die nachfolgenden Anforderungen und Merkmale müssen von den teilnehmenden Händlern vollständig erfüllt werden. Sie werden hiermit zugesichert:

Definition der Qualitätsmerkmale für Endkunden (vom Händler zuzusichern)

  • maximal 8 Jahre alt oder nicht mehr als 150.000 km Laufleistung*
  • noch mindestens 6 Monate gültige HU/AU
  • optisch aufbereitet und fachmännisch geprüft
  • keine Wartungsrückstände und keine technischen Mängel
  • erfolgreicher auto.de Qualitäts – Check*

Zusicherungen der Händler die Fahrzeuge betreffend

  • die Fahrzeuge sind für die Vermarktung an Endkunden gedacht
  • der Händler ist rechtmäßiger Besitzer und/oder Eigentümer des Fahrzeugs (Bestandsfahrzeug)
  • gültige Händler- oder Hersteller-Garantie im Verkaufspreis inkludiert
  • die Fahrzeuge sind unfallfrei oder Unfallschäden sind transparent anzuzeigen

 

*diese Kriterien werden erst nach Ablauf der Übergangsphase für die teilnehmenden Händler verpflichtend

 

 

Anlage 2

Vergütung

zur

 Händler-Vereinbarung (Stand 01.04.2022).

Als auto.de Händler genießen Sie zahlreiche Vorteile und profitieren von Beginn an von den weitreichenden Möglichkeiten der Digitalisierung. Im Folgenden finden Sie unsere Preise zur Markteinführung im Überblick. Die Preisliste / Vergütung ist gültig ab dem 21.12.2018.

auto.de Händler genießen folgende Vorteile:

  • Effiziente digitale Prozesse
    • Automatisierter Import
    • Effizientes Daten- & Leadmanagement
    • Export In Andere Börsen
  • Digitalisierungs-App
    • Fahrzeuganlage & Datenoptimierung
    • Fotoprozess Inkl. Guide
    • Automatisierte Bildbearbeitung
  • Zusätzlicher Vertriebskanal
    • Wir liefern zusätzliche Verkäufe
    • Plattformübergreifend
    • Markenunabhängig
  • Faire Konditionen
    • Transaktionsabhängige Bezahlung
    • Umfangreiche Zusatz-Services
    • Provision Für Finanzierung & Zusatzgeschäft

 

Vergütung

auto.de (auto.de Media GmbH) erstellt für die jeweiligen Leistungen entweder nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats (Services rund um den Fahrzugverkauf) oder jeweils nach Abwicklung einer An- bzw. Verkaufs-Transaktion eine Abrechnung für Sie.

Die jeweiligen Bestandteile der Abrechnung richten sich jeweils nach den in Anspruch genommenen Leistungen.

Preisliste

Fotokomplettservice per auto.de Händler APP
je nach Fahrzeug individuell geführt mit zwischen

30-50 Bildern und Schadensdokumentation

pro Fahrzeug

EUR 30,00

beinhaltet Freistellen von
Außen
  • Spiegel (außen)
  • Helligkeit / Weißabgleich
  • Hintergrund einsetzen
  • Boden einsetzen
  • Schatten
  • Fenster
  • Nummernschild
Innen

  • Fenster
  • Glasdach
Fahrzeugverkauf über auto.de
Provision in Abhängigkeit vom Verkaufspreis
online Verkauf 0 – 15.000 EUR

3,00%

online Verkauf 15.001 – 40.000 EUR

2,50%

online Verkauf ab 40.001 EUR

1,50%

Fahrzeugankauf über auto.de
Provision in Abhängigkeit vom Ankaufspreis

3,00%

Pro Fahrzeug jedoch maximal

700,00 EUR

Alle Beträge zzgl. MwSt.

 

Abrechnung, Fälligkeit der Abrechnungen

Die jeweilige Abrechnung erfolgt durch die Übersendung der Abrechnung per E-Mail.

Der in der Abrechnung ausgewiesene Endbetrag ist sofort zur Zahlung fällig und entweder per Lastschrift von auto.de eingezogen bzw. bei Gutschriften an den jeweiligen Händler überwiesen.

Dies gilt allerdings für Gutschriften im Rahmen von Dienstleistungen gegenüber Händlern nur insofern, als dass der jeweilige Leistungserbringer die zugrundeliegende Provision gegenüber auto.de bereits abgerechnet und bezahlt hat.

Auch bei einer Rückabwicklung der jeweiligen Kauf- bzw. Ankauf-Transaktion kommt es zu einer Rückabrechnung der ursprünglichen Abrechnung.

Eine Verrechnung von Rechnungen und Gutschriften wird hierbei zur Vereinfachung angestrebt.

 

Kündigungsfrist

Dieser Vertrag kann von beiden Parteien jeweils schriftlich unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

Diese Vergütungsvereinbarung ist gültig ab dem 21.12.2018. Alle anderen Vergütungsvereinbarungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Sämtliche Preise verstehen Sie zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Änderungen, Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Es gelten die Regelungen der Händler-Vereinbarung (Händler AGB) zu denen dieses Vergütungsvereinbarung die Anlage 2 darstellt.

Anlage 3

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen über www.auto.de

zur

Händler-Vereinbarung (Stand 01.04.2022).

Vorbemerkung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr sowie weitere Pflichtinformationen zu Gunsten von Verbrauchern.

1    Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Ihnen als Kunden und dem Verkäufer (im Folgenden: „„Händler“) über die unter der Domain www.auto.de von der auto.de Media GmbH betriebenen Plattform abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass der Betreiber der Plattform (auto.de Media GmbH) und der Händler als Verkäufer des Fahrzeugs nicht identisch sind.

Verkäufer des Fahrzeugs und Ihr Vertragspartner ist:

[Firma des Händlers], [Adresse], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [●] unter HRB/A [●], vertreten durch [●], USt-Identifikations-Nr.: DE [●].

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen, Wünschen und Beschwerden: E-Mail: [●],Fax: [●], Telefon: [●].

1.2   Im Rahmen des Bestellvorgangs erkennen Sie die AGB in der zum Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung geltenden Fassung an.

1.3   Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Händler als Verkäufer des Fahrzeugs („Händler“) und dem Kunden („Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Händler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4   Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Vertragsbestätigung) wird vom Händler unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und Ihnen per E-Mail oder per Brief zugesandt.

1.5   Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2    Bestellung von Fahrzeugen, Vertragsschluss

2.1   Der Kunde kann aus den bei auto.de verfügbaren Fahrzeugen des Händlers auswählen und das gewünschte Fahrzeug in einen digitalen Warenkorb legen. Über den Button „Jetzt Kaufen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf des im Warenkorb befindlichen Fahrzeugs ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

2.2   Alternativ zu Ziffer 2.1 kann der Händler dem Kunden auch außerhalb der Plattform ein Angebot unterbreiten. Dieses Angebot ist unverbindlich. Mit dem Angebot ist weder eine Reservierung des Fahrzeugs für den Kunden noch eine Zusage bestimmter Konditionen verbunden. Der Kunde kann dann entweder das angebotene Fahrzeug auf der Plattform gemäß Ziffer 2.1 oder per Brief oder E-Mail bestellen.

2.3   Der Vertragsschluss kommt durch Erklärung der Annahme des Angebots durch den Händler zustande.

2.4   Stellt der Kunde zusammen und gleichzeitig mit Bestellung eine Anfrage über eine Finanzierung des betreffenden Fahrzeugs, steht der Vertragsschluss über den Kauf des Fahrzeuges abweichend von Ziffer 2.3 zusätzlich unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anbieter der Finanzierung gegenüber dem Händler bestätigt, dass der Finanzierungsvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Finanzierung wirksam zustande gekommen ist („Finanzierungszusage“). Liegt die Finanzierungszusage nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Bestellung vor, sind sowohl der Kunde als auch der Händler berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

2.5   Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (siehe Ziffer 0) sowie gegebenenfalls bestehende Widerrufs- und Einwendungsdurchgriffe im Falle von verbundener bzw. zusammenhängender Verträge gemäß §§ 358 BGB ff. bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

3    Lieferung und Lieferverzug

3.1   Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, beschränkt sich die Leistungspflicht des Händlers auf die Bereitstellung des Fahrzeugs zur Abholung am Geschäftssitz des Händlers bzw., soweit der Händler mehrere Filialen unterhält, in der im Bestellprozess angegebenen Filiale. Die nachfolgenden Regelungen in Bezug auf Liefertermine und Lieferfristen beziehen sich daher jeweils auf die Fristen für die Bereitstellung an diesem Ort. Etwaige von Kunden hinzugebuchte gebührenpflichtige Leistungen mit Blick auf die Verbringung des Fahrzeuges an einen anderen Ort, zum Beispiel den Wohnsitz des Kunden, bleiben hiervon unberührt; es gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

3.2   Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Mögliche (verbindliche oder unverbindliche) Liefertermine bzw. Lieferfristen werden dem Kunden im Bestellverlauf angezeigt. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Für den Fall, dass der Kunde zusammen mit seiner Bestellung eine Anfrage über eine Finanzierung des betreffenden Fahrzeugs gestellt hat, beginnen die Lieferfristen und Liefertermine mit dem Zugang der Finanzierungszusage beim Händler.

3.3   Der Kunde kann

I. bei Neufahrzeugen, die nicht beim Händler vorhanden sind, sechs (6) Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist bzw.

II. bei Gebrauchtfahrzeugen bzw. bei Neufahrzeugen, die beim Händler vorhanden sind, zehn (10) Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist

den Händler auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Händler in Verzug, es sei denn der Händler hat das Überschreiten des Liefertermins nicht zu vertreten. Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Ziffer 3.7 bleibt unberührt.

3.4   Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Händler nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 3, Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wird dem Händler, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Händler haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

3.5   Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Händler bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug, es sei denn der Händler hat das Überschreiten des Liefertermins nicht zu vertreten. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 3, Satz 3 und Ziffer 3.5 dieses Abschnitts. Ziffer 3.7 bleibt unberührt.

3.6   Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Händlers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3.7   Höhere Gewalt oder beim Händler oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Händler ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 3.2 bis 3.5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

3.8   Für Neufahrzeuge gilt ergänzend: Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Händlers für den Kunden zumutbar sind. Sofern der Händler oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

4    Abnahme

4.1   Bei Neufahrzeugen ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Händler von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Händler Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Händler einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

4.2   Bei Gebrauchtfahrzeugen ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Händler von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Händler Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Händler einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

5    Zahlungsmodalitäten, Eigentumsvorbehalt

5.1   Die Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kraftfahrzeugen durch den Händler können auch über die Plattform eines Online-Zahlungsdiensteanbieters abgewickelt werden. Mit Zahlung der Kaufpreissumme an das von der Plattform www.auto.de angegebene Konto des Händlers oder des Zahlungsdiensteanbieters wird der Kunde von seiner Kaufpreisschuld frei.

5.2   Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Händler aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Händlers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Händler zu.

5.3   Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Händler vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Kunden Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

Für Neufahrzeuge gilt ergänzend Folgendes: Hat der Händler Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Händler und Kunde sich darüber einig, dass der Händler den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Kunden ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Kunde trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Händler höhere Kosten nachweist oder der Kunde nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. Die gesetzlichen Rechte des Kunden infolge eines ihm ggf. zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts (siehe hierzu Ziffer 10) bleiben von vorstehender Regelung unberührt.

5.4   Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

6    Preise und Lieferkosten

Soweit nicht im Einzelfall anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise, die auf der Plattform www.auto.de angegeben sind, einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7    Haftung für Sachmängel bei Neufahrzeugen

7.1   Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

7.2   Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 7, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Händlers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.3   Hat der Händler aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Händler beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Händler nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Händlers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Händlers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesem Fall haftet der Händler unbeschränkt.

7.4   Unabhängig von einem Verschulden des Händlers bleibt eine etwaige Haftung des Händlers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

7.5   Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde beim Händler geltend zu machen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Kunde mit vorheriger Zustimmung des Händlers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Händlers.

7.6   Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, gelten für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.

8    Haftung für Sachmängel bei Gebrauchtfahrzeugen

8.1   Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden nur wirksam vereinbart werden, wenn der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.

8.2   Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Händlers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.3   Hat der Händler aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Händler beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Händler nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Händlers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Händlers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesem Fall haftet der Händler unbeschränkt.

8.4   Unabhängig von einem Verschulden des Händlers bleibt eine etwaige Haftung des Händlers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

8.5   Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde beim Händler geltend zu machen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Kunde mit vorheriger Zustimmung des Händlers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Händlers.

8.6   Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, gelten für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.

9    Haftung für sonstige Schäden

9.1   Für sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Ziffer 7 „Haftung für Sachmängel bei Neufahrzeugen“ bzw. in Ziffer 8 „Haftung für Sachmängel bei Gebrauchtfahrzeugen“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.2   Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 3 „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Händler gelten die Regelungen in Ziffer 7.3 und 7.4 entsprechend.

9.3   Wenn der Kunde Verbraucher ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

10   Widerrufsbelehrung

10.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Händler nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte über den Erwerb von Fahrzeugen finden Sie in Ziffer 10.2. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Ziffer 10.3 geregelt. In Ziffer 10.4 findet sich ein Muster-Widerrufsformular. In Ziffer 10.5 finden Sie Klarstellungen zu den gesetzlichen Mustern und ergänzende Regelungen, an die wir uns zusätzlich zum gesetzlichen Recht zu Ihren Gunsten gebunden halten.

10.2 Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte über den Erwerb von Fahrzeugen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([bitte Name, Anschrift und, soweit verfügbar, Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Händlers einfügen]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens in etwa EUR 499,00 geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

10.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

10.4 Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

10.5 In Ergänzung der gesetzlichen Regelung und der vorstehenden Muster gilt klarstellungshalber bzw. ausschließlich zu Ihren Gunsten:

11   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Auf Verträge zwischen dem Händler und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

11.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers.

11.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Händlers gegenüber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

12   Kfz-Schiedsstellen

12.1 Führt der Händler das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Händlers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz- Schiedsstelle erfolgen.

12.2 Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

12.3 Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

12.4 Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

12.5 Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

12.6 Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

13   Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Händler wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

(Stand 01.04.2022)