Versichern

Kfz-Versicherung wechseln

Wann Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können, hängt von drei konkreten Situationen ab.

  • Bei Vertragsende

Bei Auslauf des aktuellen Versicherungsvertrags wechseln Kunden üblicherweise den Tarif oder den Anbieter. In der Regel laufen Kfz-Versicherungen zum Jahresende (31.Dezember) aus. Für Versicherungsnehmer lohnt es sich daher zum Jahreswechsel zu prüfen, ob es ein lukrativeres Angebot gibt. Unser Versicherungsvergleichsrechner hilft Ihnen bei der Suche nach neuen Angeboten, damit Sie nahtlos zum 1.Januar wechseln können.

  • Bei Beitragserhöhungen

Das Kfz-Sonderkündigungsrecht gibt Versicherungsnehmern das Recht Ihre Versicherung zu wechseln, falls die bisherige Versicherungsgesellschaft ihre Beiträge erhöht. Wichtig: Im Kündigungsschreiben muss als Grund „wegen Beitragserhöhung“ angegeben werden, damit eindeutig ist, dass sie vom Kfz-Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Kündigung rechtskräftig ist. Die reguläre Vertragslaufzeit spielt dabei keine Rolle.

  • Bei Fahrzeugwechsel

Sollten Sie Ihren Pkw wechseln, so haben Sie auch die Möglichkeit sich eine neue Kfz-Versicherung zu suchen. Wichtig ist hier zu beachten, welche Art Fahrzeug von nun an versichert werden soll, ob es ein Gebrauchter oder ein Neuwagen ist und ob dieser angemeldet oder abgemeldet ist.

Hier geht’s zum Versicherungs-Rechner. Jetzt schnell und einfach Versicherungen vergleichen und bares Geld sparen!


Kfz-Versicherung kündigen

Der Versicherungsvergleichsrechner unterstützt Sie dabei ihre aktuelle KFZ-Versicherung zu kündigen. Generell gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

  • Bei Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und damit die Möglichkeit Ihren Versicherer zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen und beginnt mit dem Tag, an dem der Versicherte über die Beitragserhöhung informiert wird.
  • Jede deutsche Kfz-Versicherung kann jährlich zum 31. Dezember gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 30. November eingegangen sein.
  • Nach einem abgeschlossenen Versicherungsschaden kann der Kunde ebenfalls vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
  • Wenn Sie ihr Fahrzeug verkaufen oder verschrotten lassen (bspw. nach Totalschaden), dann endet die Kfz-Versicherung automatisch mit dem Tag der Abmeldung oder der Ummeldung.

Schadensfreiheitsklassen

Versicherungen können ihre Kunden in verschiedene Schadenklassen (auch SF-Klassen genannt) einordnen, abhängig davon in wie viele Unfälle der jeweilige Versicherungsnehmer bereits verwickelt und wie hoch die jeweilige Schadenssumme war. Versicherte, die in keine Unfälle involviert sind, kommen in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse und genießen Schadensfreiheitsrabatte.

Informieren Sie sich über unser Vergleichsportal, ob Sie bei einem Versicherungswechsel Ihre Schadensfreiheitsklasse mitnehmen können bzw. eine Änderung in der Einstufung erfolgt, was sich auf Ihren Monatsbeitrag auswirkt. Wer eine Haftpflicht oder Vollkasko abschließt wird automatisch einer SF-Klasse zugeordnet. Den Beitragsrechnungen können sie entnehmen, welcher SF-Klasse Sie angehören.

Wussten sie schon? SF-Klassen können an nahe Verwandte und im gleichen Haushalt lebende Personen übertragen werden.


Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko

Alle Versicherungskategorien, Haftpflicht, Teilkasko bzw. Vollkasko, dienen dazu, die Schäden beim Unfallgegner zu regulieren, die man zu verantworten hat. Kunden können darüber hinaus weitere Versicherungen buchen, um Schäden abzudecken, die über das übliche Leistungsspektrum hinausgehen.

Eine Kaskoversicherung deckt auch Beschädigungen am parkenden Fahrzeug und Diebstahl.

Die Vollkaskoversicherung stellt einen Komplettschutz dar, die neben Diebstahl auch elementare Schäden (verursacht durch höhere Gewalt wie Wetter) abdeckt. Ein weiterer Vorteil: Schäden die man selbst verursacht hat, werden durch eine Vollkasko abgesichert (Bsp. Fahrerflucht). Unser Vergleichsportal auf auto.de hilft ihnen eine an ihre Bedürfnisse angepasste Kfz-Versicherung zu den günstigsten Konditionen zu finden.


Werkstattbindung

Ob eine Werkstattbindung sinnvoll ist, kommt auf die Umstände an. Ein solcher Tarif kommt nicht für jeden Versicherungsnehmer in Frage.

Eine Werkstattbindung kann sich manchmal rechnen. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Versicherungsnehmer bereit zur Behebung des Pkw-Schaden. die vertraglich festgelegte Werkstatt aufzusuchen und dort sein Fahrzeug reparieren zu lassen und erhält dafür einen günstigeren Tarif. Die Versicherung steckt dabei den Rahmen fest, welche Reparaturen bei dem beschädigten Fahrzeug durchgeführt werden sollen. Sollte der Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall eine andere Werkstatt aufsuchen, kann ihm die Versicherungsgesellschaft nicht nur die Kostenübernahme für die Reparatur entziehen, sondern auch eine Vertragsstrafe auferlegen.

Versicherungsnehmer profitieren in mehrfacher Hinsicht von einer Werkstattbindung:

  • Die Versicherungsprämie fällt bis 20 Prozent niedriger aus
  • Das eigene Fahrzeug wird direkt vor der Haustür abgeholt und zurückgebracht
  • Während der Reparatur wird ein Leihwagen gestellt
  • Werkstätten vergeben längere Gewährleistung auf durchgeführte Reparaturen

Neuwagen bei Fremdfinanzierung und Leasing

  • Leasinggeber und Hersteller schließen Werkstattbindung oftmals aus
  • Hersteller gibt Werkstatt oftmals vor

Zweitwagen

Zweitwagen können durch Sondereinstufungen der Kfz-Versicherer günstig versichert werden. Erfahren Sie mehr zu den Vorteilen, Voraussetzungen sowie Einschränkungen für eine Zweitwagenversicherung. Gerade für Fahranfänger kann eine solche Autoversicherung für Zweitwagen interessant sein.

Zweitwagen können beim gleichen Versicherer zu günstigen Konditionen versichert werden. Besonders Fahranfänger können von einer Versicherung für einen Zweitwagen besonders profitieren.

  • Voraussetzungen: Erstwagen und Zweitwagen sind auf den gleichen Halter oder den (Ehe)-Partner zugelassen
  • Die SF-Klasse liegt höher als 0, ggfs besteht ein Mindestalter für den Zweithalter