Kaufvertrag Gebrauchtwagen

Auch wenn man es nicht erwartet, sollte man selbst beim Kauf und Verkauf eines Gebrauchtwagens einen Kaufvertrag abschließen. Der Kaufvertrag Gebrauchtwagen bringt das Geschäft nämlich nicht nur in trockene Tücher und macht es rechtskräftig, er gibt den beiden Parteien auch noch eine gewisse Rechtssicherheit. Deshalb ist es sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer wichtig, einen Kaufvertrag Gebrauchtwagen abzuschließen. Bei der Unterzeichnung beziehungsweise der Formulierung des Kaufvertrages ist es wichtig, dass beide Seiten darauf achten, das Formular sehr genau auszufüllen und alle Angaben korrekt zu machen – vor allem der Verkäufer, weil er sonst später rechtlich angreifbar ist.

Welche Angaben zum Kaufvertrag Gebrauchtwagen gehören

Der Kaufvertrag Gebrauchtwagen sollte grundsätzlich schon einmal die vollständigen Daten beider Geschäftsparteien enthalten. Danach ist es wichtig, das verkaufte Fahrzeug genau zu bezeichnen – Fahrzeugart, Marke, Modell und Fahrgestellnummer, Datum der Erstzulassung. Datum des Geschäfts und der genaue Preis des gebrauchten Wagens in Zahl und Schrift gehört ebenso in den Kaufvertrag Gebrauchtwagen. Für den Käufer ist wichtig, dass er das Datum, an dem er den Wagen auf sich zulassen möchte, notiert. Der Verkäufer sollte dafür sorgen, dass er alle Mängel am Fahrzeug, die ihm bekannt sind, auf dem Kaufvertrag Gebrauchtwagen notiert. Das betrifft sowohl den bekannten Altersverschleiß als auch die Unfallgeschichte des Fahrzeugs. Auch wenn es den Preis vermindert, sollte er nichts verschweigen. Denn tut er es dennoch und der Käufer kann ihm dies später nachweisen, ist er haftbar. Am Ende sollte noch ein Quittungsabschnitt stehen, auf dem Bezahlung und Schlüsselübergabe quittiert werden. Vordrucke für einen Kaufvertrag Gebrauchtwagen kann man sich mittlerweile problemlos im Internet herunterladen.

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