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Berufungsgericht betätigt Klageabweisung gegen Porsche SE

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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat heute die Berufung eines Privatanlegers gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig zurückgewiesen. Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche von rund 132 000 Euro wegen vorsätzlicher Schädigung gegen die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE) geltend gemacht und war erstinstanzlich abgewiesen worden.

Hintergrund sind Kursschwankungen im Jahr 2008 im Rahmen der von Porsche vor einigen Jahren angestrebten und letztlich gescheiterten Übernahme des VW-Konzerns. Etliche Anleger fühlten sich damals getäuscht.
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig wird die Rechtsauffassung des Unternehmens bestätigt, nachdem bereits das Oberlandesgericht Stuttgart im März 2015 eine vergleichbare Klage abgewiesen hat. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.

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